Umkleidezeit: Lästige Pflicht oder vergütete Arbeitszeit?
Das tägliche An- und Ausziehen von Dienstkleidung kann unter Umständen als vergütungspflichtige Arbeitszeit gelten, wenn es zwingend im Betrieb erfolgen muss. Mitarbeitende im Gesundheitswesen sollten ihre Rechte prüfen, da Gerichtsurteile diese Praxis häufig als Teil der Arbeitszeit anerkennen.
- Personal
Für viele Mitarbeitende im Gesundheitswesen gehört das Umziehen zur täglichen Routine, oft als notwendige Vorbereitung vor oder nach der eigentlichen Arbeitszeit. Doch dieses vermeintlich lästige Ritual kann durchaus als vergütungspflichtige Arbeitszeit angesehen werden, wenn das Umkleiden aus betrieblichen Gründen zwingend vor Ort erfolgen muss. Verschiedene Gerichtsurteile haben dies bestätigt und machen deutlich, dass Mitarbeitende Anspruch auf eine entsprechende Vergütung haben könnten. Beschäftigte sollten ihre betrieblichen Regelungen prüfen und bei Bedarf auf ihre Rechte hinweisen, denn selbst alltägliche Handgriffe können finanziellen Wert haben.
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