Umsetzung der Verordnung zur Festlegung von Pflegepersonaluntergrenzen (PpUGV) für das Jahr 2025 – InEK-Datenportal

Umsetzung der Verordnung zur Festlegung von Pflegepersonaluntergrenzen

22. November 2024
  • Personal


Ab sofort steht Ihnen das InEK-Datenportal für die Übermittlung der Angaben zur(Mitteilung gem. § 5 Abs. 3 und 4 PpUGV) für das Jahr 2025 zur Verfügung

Quelle:

g-drg.de


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