Ungeimpfte Ärzte und Pflegekräfte: Charité und Vivantes melden Impfverweigerer dem Gesundheitsamt

27. Januar 2022
  • Personal

Bis zum 15. März müssen alle Beschäftigten in Gesundheits- und Pflegeeinrichtungen ihrem Arbeitgeber einen Nachweis über einen vollständigen Impfschutz, einen Genesenen-Nachweis oder ein ärztliches Attest, wenn sie sich aus medizinischen Gründen nicht impfen lassen können, vorlegen. Bereits mehr als 85 Prozent der Mitarbeiter an den drei Campus-Standorten der Charité sind geimpft…

Quelle:

bz-berlin.de


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