Ungeimpftes Pflegepersonal muss nicht beschäftigt werden
- Personal
Das Arbeitsgericht Gießen entschied, dass ein Arbeitgeber zwei Beschäftigte von der Arbeit im Seniorenheim freistellen durfte. Beide konnten zu Beginn der einrichtungsbezogenen Impflicht nicht nachweisen, dass sie gegen SARS-CoV-2 geimpft oder genesen sind…
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