Unimedizin Rostock hat bestmögliche Patientenversorgung im Blick
- Ökonomie
Theoretische Überlegungen zum Wettbewerbsrecht dürfen Versorgung der Kinder und Jugendlichen nicht gefährden
Ein kürzlich von der Hanse- und Universitätsstadt der Presse vorgelegtes Gutachten der Wirtschaftskanzlei Görg kommt zu dem Ergebnis, dass eine Fusion zwischen der Unimedizin Rostock (UMR) und dem Klinikum Südstadt Rostock (KSR) kartellrechtlich nicht möglich sei. Das Gutachten liegt der UMR bislang nicht vor. Aus Sicht der UMR ist nach juristischer Beratung ein Zusammenschluss beider Krankenhäuser durchaus möglich, da im Zuge der jüngsten Kartellrechts-Novelle die Anwendbarkeit der Fusionskontrolle auf Zusammenschlüsse von Krankenhäusern eingeschränkt wurde. Das müsste den Juristen der Wirtschaftskanzlei auch bekannt sein. Eine Entscheidung wäre ohnehin vom Bundeskartellamt zu treffen. …
Universitätsmedizin Rostock
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