Universitätsklinika fordern klare Zuständigkeiten und kostendeckende Finanzierung bei Notfallreform
Der VUD begrüßt die Notfallreform, knüpft den Erfolg aber an klare Zuständigkeiten, Konzentration auf leistungsfähige Standorte und eine kostendeckende Finanzierung der Notaufnahmen…
- Politik
Der Verband der Universitätsklinika Deutschlands (VUD) unterstützt die geplante Reform der Notfallversorgung, benennt aber konkrete Bedingungen für deren Gelingen. Integrierte Notfallzentren (INZ) sollen nach Auffassung des VUD vorrangig an Krankenhäusern der G-BA-Stufen 2 und 3 entstehen, also an Standorten mit erweiterter und umfassender Notfallversorgung.
Universitätsklinika sichern die Notfallversorgung rund um die Uhr in allen Disziplinen. Sie halten mehr Fachrichtungen und größere Notfallkapazitäten vor und setzen umfangreiche Fachabteilungen, Personal sowie diagnostische und intensivmedizinische Möglichkeiten voraus. Hinzu kommen Kompetenzen aus Forschung und Lehre.
VUD-Vorstandsvorsitzender Prof. Jens Scholz betont, dass Notfallreform und Krankenhausreform miteinander verzahnt umgesetzt werden müssen. Auch das GKV-Beitragsstabilisierungsgesetz erfordere eine verbesserte Steuerung und die gezielte Stützung notwendiger Versorgungsstrukturen.
Generalsekretär Jens Bussmann kritisiert, dass die aktuelle Finanzierung der Notaufnahmen trotz des Zuschlags für die umfassende Notfallversorgung nicht kostendeckend ist.
Der VUD begrüßt zudem die bundesweite Vereinheitlichung der notdienstlichen Akutversorgung und die Stärkung des Sicherstellungsauftrages der Kassenärztlichen Vereinigungen. Verpflichtende telemedizinische 24/7-Versorgung sowie aufsuchende Versorgung werden als vollumfänglich zu erbringende Leistungen im Rahmen dieses Auftrages eingeordnet. Die Vernetzung von Akut- und Rettungsleitstellen bewertet der VUD als sinnvoll, verweist aber darauf, dass die Bevölkerung diesen Ansatz annehmen muss.
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