Unwirksame fristlose Kündigung einer ehemaligen Geschäftsführerin der Klinikum Hochrhein
Oberlandesgericht Karlsruhe, Urteil vom 04.08.2023, Aktenzeichen 4 U 64/23
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Oberlandesgericht Karlsruhe, Urteil vom 04.08.2023, Aktenzeichen 4 U 64/23
Die fristlose Kündigung, die im Juli 2017 von der Klinikum Hochrhein GmbH aus Waldshut-Tiengen gegenüber ihrer damaligen Geschäftsführerin ausgesprochen wurde, ist als unwirksam anzusehen. Dies entschied der 4. Zivilsenat des Oberlandesgerichts Karlsruhe in einem Berufungsverfahren mit Urteil vom 4. August 2023. Bereits zuvor hatte das Landgericht Waldshut-Tiengen in seinem erstinstanzlichen Urteil vom 30. März 2021 die gleiche Begründung herangezogen und weitere Vergütungsansprüche der ehemaligen Geschäftsführerin zugesprochen…
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