Urteil: Den Versorgungsauftrag müssen Krankenhäuser selbst erfüllen
- Ökonomie
Die wesentlichen Leistungen ihres Versorgungsauftrags müssen Krankenhäuser selbst erbringen. Das Bundessozialgericht (BSG) in Kassel urteilte, dass eine Auslagerung auf Dritte unzulässig ist…
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