Urteil des Bundessozialgerichts zur abhängigen Beschäftigung von Pflegekräften im Krankenhaus
Es wurde entschieden, dass Pflegekräfte in der Regel abhängig und somit sozialversicherungspflichtig beschäftigt sind, selbst wenn das Krankenhaus einen Vertrag mit einem Ein-Personen-Unternehmen zur Erbringung von Pflegeleistungen abschließt, und der alleinige Geschäftsführer dieser Gesellschaft selbst die Pflege ausführt
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Das Bundessozialgericht (BSG) in Kassel hat am Donnerstag ein wichtiges Urteil gefällt, das die Beschäftigung von Pflegekräften im Krankenhaus betrifft. Es wurde entschieden, dass Pflegekräfte in der Regel abhängig und somit sozialversicherungspflichtig beschäftigt sind, selbst wenn das Krankenhaus einen Vertrag mit einem Ein-Personen-Unternehmen zur Erbringung von Pflegeleistungen abschließt, und der alleinige Geschäftsführer dieser Gesellschaft selbst die Pflege ausführt…
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