Urteil: Krankenhaus bleibt auf OP-Kosten sitzen
- Ökonomie
Für Krankenhausbehandlungen, an denen ein Nichtarzt mitgewirkt hat, müssen die Gesetzliche Krankenkassen nicht bezahlen. Laut dem höchsten Sozialgericht steht dem Krankenhausträger dann wegen des sogenannten Arztvorbehalts kein Vergütungsanspruch zu…
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