Urteil: Krankenhausinterne Patiententransporte gehen zu Lasten des Krankenhauses

Für die Verlegung von Patienten zwischen verschiedenen Abteilungen desselben Krankenhauses liegt die Kostenverantwortung bei der Klinik selbst

27. Februar 2024
  • Ökonomie

Für die Verlegung von Patienten zwischen verschiedenen Abteilungen desselben Krankenhauses liegt die Kostenverantwortung bei der Klinik selbst. Das Bundessozialgericht urteilt, dass die Kosten für solche Transporte nicht von den Krankenkassen getragen werden müssen…

Quelle:

aerztezeitung.de


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