Urteil: Krankenhausinterne Patiententransporte gehen zu Lasten des Krankenhauses
Für die Verlegung von Patienten zwischen verschiedenen Abteilungen desselben Krankenhauses liegt die Kostenverantwortung bei der Klinik selbst
- Ökonomie
Für die Verlegung von Patienten zwischen verschiedenen Abteilungen desselben Krankenhauses liegt die Kostenverantwortung bei der Klinik selbst. Das Bundessozialgericht urteilt, dass die Kosten für solche Transporte nicht von den Krankenkassen getragen werden müssen…
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