vdek fordert grundlegende Änderungen in puncto Qualität und Finanzierung

Anlässlich der Anhörung zum Krankenhausversorgungsverbesserungsgesetz – KHVVG am 25.9.2024 im Gesundheitsausschuss des Deutschen Bundestages erklärt Ulrike Elsner, Vorstandsvorsitzende des Verbandes der Ersatzkassen e. V. (vdek) gegenüber Bund und Ländern

26. September 2024
  • Politik

Anlässlich der Anhörung zum Krankenhausversorgungsverbesserungsgesetz – KHVVG am 25.9.2024 im Gesundheitsausschuss des Deutschen Bundestages erklärt Ulrike Elsner, Vorstandsvorsitzende des Verbandes der Ersatzkassen e. V. (vdek) gegenüber Bund und Ländern:

„Die Politik muss sich dringend auf ihre ursprünglichen Ziele der Krankenhausreform zurückbesinnen, nämlich die Krankenhauslandschaft nach Qualität und Bedarf neu zu gestalten und die Versorgung der Versicherten flächendeckend zu verbessern. Zudem muss die Krankenhausversorgung für die Menschen bezahlbar bleiben. Dazu brauchen wir mehr Verbindlichkeit und umfassende Änderungen an dem vorliegenden Gesetzentwurf. Ansonsten besteht die große Gefahr, dass von der Strukturreform lediglich eine teure Finanzreform übrigbleibt, mit der unzeitgemäße Strukturen verfestigt werden. Bereits heute fließen 100 Milliarden Euro in die Krankenhausversorgung, mit Inkrafttreten der Reform ab 2025 werden es Jahr für Jahr mehr. Bis ins Jahr 2027 summieren sich die Mehrkosten durch die Reform auf 5,8 Milliarden Euro. Den beitragszahlenden GKV-Versicherten und Arbeitgebern stehen dadurch weitere neue Beitragssatzerhöhungen ins Haus. Das ist unzumutbar.

Keine Abstriche bei der Qualität

Zwar ist das Vorhaben, die Krankenhauslandschaft durch die Einführung von bundeseinheitlichen Leistungsgruppen zu definieren und damit zu vereinheitlichen, richtig. Doch wir brauchen viel mehr Verbindlichkeit bei der Definition der Leistungsgruppen und Qualitätsstandards. An der Ausdifferenzierung der Leistungsgruppen und Qualitätskriterien sollte deshalb zwingend der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) beteiligt werden. Der Plan, die konkrete Ausgestaltung der Leistungsgruppen per Rechtsverordnung mit Zustimmung des Bundesrates nach Inkrafttreten des Gesetzes zu regeln, birgt das Risiko von deutlichen Abstrichen bei den Qualitäts- und Strukturvorgaben. Ohnehin sieht der Gesetzentwurf zahlreiche Ausnahmeregelungen bei den Qualitätsvorgaben vor (und täglich werden es mehr), etwa die Möglichkeit, Qualitätsvorgaben durch Kooperationen zu umgehen. Auch zu niedrig angesetzte Erreichbarkeitszeiten selbst bei hochkomplexen Operationen wie Herztransplantationen untergraben die strikte Qualitätsorientierung und müssen im Interesse der Patientinnen und Patienten zwingend angepasst werden…

Quelle:

vdek.com


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