Pressemeldung

ver.di Süd-Ost-Niedersachsen: Klinikum haftet für entgangene Corona-Prämien

Am 11.03.2026 hat das Verwaltungsgericht Braunschweig einer Pflegekraft des Klinikums Braunschweig in erster Instanz Recht gegeben und das Klinikum zur Nachzahlung der Coronaprämie inklusive Zinsen verurteilt…

16. April 2026
  • Personal
  • Ökonomie

Die Corona-Prämie war als Anerkennung für die besonderen Belastungen gedacht, denen Krankenhausbeschäftigte während der Pandemie ausgesetzt waren. Während viele Kliniken der Region auch Teilzeitkräfte vollständig berücksichtigten, beantragte das Klinikum Braunschweig für diese Beschäftigtengruppe nicht ausreichend Mittel. Besonders viele Mitarbeitende des Klinikums arbeiten in Teilzeit – aufgrund der hohen Arbeitsbelastung und der generell höheren Teilzeitquote unter Frauen. Deshalb haben bis heute hunderte Beschäftigte keine Corona-Sonderzahlung erhalten.

Nach mehrjährigen juristischen Auseinandersetzungen stellte das Gericht nun fest, dass das Klinikum seine Fürsorgepflicht verletzt hat. Durch die zu niedrig beantragten Mittel entstand den Beschäftigten ein finanzieller Schaden, für den das Klinikum nun haften soll.

Reaktionen

Hera Simon, Pflegerin und ver.di-Aktivistin, die die Klage angestoßen hatte, begrüßt das Urteil:

„Viele von uns Pflegekräften haben sich gewerkschaftlich organisiert und ihre Ansprüche geltend gemacht. Wir haben gemeinsam dafür gestritten, dass die Corona-Prämie gerecht ausgezahlt wird und auch die Teilzeitkräfte berücksichtigt werden. Dass wir nun auch vor Gericht Recht bekommen haben, ist ein wichtiges Signal für die Kolleginnen und Kollegen.“

Auch Gunter Degenhardt, Betriebsratsvorsitzender und ver.di-Vertrauensmann, zeigt sich zufrieden:

„Das Urteil zeigt erneut, dass es sich lohnt, sich zu organisieren. Wer kämpft, kann verlieren – wer nicht kämpft, hat schon verloren. Und hier haben die Kolleginnen und Kollegen zu Recht gewonnen.“

Ausblick

Viele Beschäftigte hoffen nun auf eine zügige Anerkennung und Auszahlung aller offenen Ansprüche. Ob das Klinikum in die nächste Instanz geht, ist derzeit noch offen.

ver.di-Anwältin Kathrin Kemper appelliert an die Verantwortlichen:

„Der Arbeitgeber hat hier schwerwiegende Fehler begangen, und sollte nun endlich dazu stehen und seinen Teilzeitkräften durch Einlegung einer Berufung nun nicht noch mehr schaden.“

Quelle:
region-s-o-n.verdi.de

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