ver.di und Marburger Bund schützen Tarifpluralität in Krankenhäusern bis 2030
Neun Jahre nach ihrer ersten Vereinbarung zum Tarifeinheitsgesetz verlängern ver.di und Marburger Bund ihre Kooperation zum Schutz tarifpluraler Strukturen in Krankenhäusern bis Ende 2030…
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ver.di und Marburger Bund sichern mit einer erneuerten Vereinbarung, dass das Tarifeinheitsgesetz die gewachsenen tarifpluralen Strukturen in Krankenhäusern nicht aushebelt. Beide Gewerkschaften wollen verhindern, dass Arbeitgeber sie gegeneinander ausspielen.
Kern der Vereinbarung ist der gegenseitige Verzicht auf einen Antrag zur Feststellung der gewerkschaftlichen Mehrheit im Betrieb. Damit entfällt das Instrument, mit dem nach dem Tarifeinheitsgesetz der Tarifvertrag der Minderheitsgewerkschaft verdrängt werden könnte. Beide Gewerkschaften bleiben berechtigt, für ihre Mitglieder eigenständige tarifliche Regelungen zu treffen, auch wenn diese voneinander abweichen.
Darüber hinaus sollen Arbeitgeber in den jeweiligen Tarifverhandlungen verpflichtet werden, ebenfalls keinen Mehrheitsfeststellungsantrag zu stellen. Die ursprüngliche Vereinbarung besteht seit neun Jahren und hat Konflikte um die Anwendung des Tarifeinheitsgesetzes in dieser Zeit verhindert. Die neue Fassung gilt bis Ende 2030.
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