Vereinbarung des GKV Spitzenverbands über die Geltendmachung des Aufschlages gemäß § 275c Absatz 3 SGB V
3. April 2023
- IT
- Politik
Der GKV-Spitzenverband und die Deutsche Krankenhausgesellschaft haben das Nähere zur Geltendmachung des Aufschlages im Weg der elektronischen Datenübertragung zu vereinbaren. Mit der vorliegenden Vereinbarung kommen die Vertragsparteien diesem gesetzlichen Auftrag nach…
Quelle:
GKV Spitzenverband

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