Vermittlungsausschuss: Krankenhaustransparenzgesetz

Bezweifelt wird von Seiten des Bundesrates jedoch, ob das durch das Gesetz vorgesehene Verzeichnis laienverständlich sein werde, die Krankenhäuser über ausreichende Finanzmittel verfügen würden und der effektive Rechtsschutz gewährleistet sei

30. Januar 2024
  • Politik

Das Krankenhaustransparenzgesetz (Drucksachen in DIP) wurde vom Bundestag am 19. Oktober 2023 beschlossen und zielt im Kern auf die Einführung eines Transparenzverzeichnisses, welches die Bevölkerung über verfügbare Leistungen und die Qualität von Krankenhäusern informiert. Das soll Patienten helfen, eine selbstbestimmte und qualitätsorientierte Auswahlentscheidung für die jeweilige Behandlung zu treffen.

Der Bundesrat begrüßt zwar grundsätzlich das Vorhaben, die Transparenz der stationären Versorgungsqualität weiter zu verbessern. Bezweifelt wird von Seiten des Bundesrates jedoch, ob das durch das Gesetz vorgesehene Verzeichnis laienverständlich sein werde, die Krankenhäuser über ausreichende Finanzmittel verfügen würden und der effektive Rechtsschutz gewährleistet sei

Quelle:

vermittlungsausschuss.de


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