Verordnungsentwurf: Der Transformationsfonds nimmt Gestalt an
Mit der neuen Verordnung für den Transformationsfonds stellt das Bundesgesundheitsministerium die Weichen für die Finanzierung der Krankenhausreform, die von 2026 bis 2035 bis zu 25 Milliarden Euro bereitstellen soll. Gefördert werden Klinikschließungen, Umstrukturierungen und Spezialisierungen, jedoch nur, wenn diese eine nachhaltige Verbesserung der Krankenhauslandschaft bewirken und nicht lediglich bestehende Strukturen erhalten.
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Der Transformationsfonds, ein zentrales Instrument der Krankenhausreform, nimmt mit einem Verordnungsentwurf des Bundesgesundheitsministeriums Gestalt an. Von 2026 bis 2035 sollen bis zu 25 Milliarden Euro für den Umbau der Krankenhauslandschaft bereitgestellt werden, vorausgesetzt, die Länder beteiligen sich in gleicher Höhe. Gefördert werden Projekte zur Spezialisierung, der Abbau von Doppelstrukturen, die Schaffung telemedizinischer Netzwerke sowie Klinikschließungen in überversorgten Gebieten, sofern diese die Versorgung nicht gefährden. Bestehende Strukturen oder ohnehin notwendige Investitionen, wie Gebäudesanierungen, bleiben hingegen von der Förderung ausgeschlossen. Ein Online-Portal soll die Antragstellung erleichtern und für Transparenz sorgen. Die Reform soll schrittweise bis 2029 umgesetzt werden und soll das Netz von 1.700 Krankenhäusern deutlich verkleinern.–
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