Versorgungsverbesserungsgesetz bringt neuen Schwung für Selektivverträge
- Politik
Vertane Chancen bei Hebammen, Pflege und Kindern
Mit dem Gesetz zur Verbesserung der Gesundheitsversorgung und Pflege (Versorgungsverbesserungsgesetz – GPVG) soll die gesundheitliche und pflegerische Versorgung für Patientinnen und Patienten sowie Pflegebedürftige verbessert werden. Das GPVG regelt ein ganzes Bündel unterschiedlicher Sachverhalte. Um regionalen Versorgungsbedürfnissen besser Rechnung zu tragen, sollen zum einen die Möglichkeiten von Selektivverträgen erweitert werden. Zum anderen soll sich durch die Förderung zusätzlicher Hebammenstellen die Versorgung Schwangerer verbessern …
aok-bv.de

Gebündelt, stets aktuell und immer handverlesen werden alle Neuigkeiten gesammelt und anwenderbezogen aufbereitet.