Versorgungsverbesserungsgesetz bringt neuen Schwung für Selektivverträge

31. August 2020
  • Politik

Vertane Chancen bei Hebammen, Pflege und Kindern

Mit dem Gesetz zur Verbesserung der Gesundheitsversorgung und Pflege (Versorgungsverbesserungsgesetz – GPVG) soll die gesundheitliche und pflegerische Versorgung für Patientinnen und Patienten sowie Pflegebedürftige verbessert werden. Das GPVG regelt ein ganzes Bündel unterschiedlicher Sachverhalte. Um regionalen Versorgungsbedürfnissen besser Rechnung zu tragen, sollen zum einen die Möglichkeiten von Selektivverträgen erweitert werden. Zum anderen soll sich durch die Förderung zusätzlicher Hebammenstellen die Versorgung Schwangerer verbessern …

Quelle:

aok-bv.de


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