Vertragsparteien veröffentlichen Hybrid-DRG-Leistungskatalog für 2027

GKV-Spitzenverband, KBV und DKG haben die Hybrid-DRG-Leistungskatalog-Vereinbarung 2027 fristgerecht abgeschlossen. Der Katalog bleibt mit 904 Leistungen gegenüber 2026 unverändert…

1. April 2026
  • Ökonomie

Der Hybrid-DRG-Leistungskatalog für 2027 bringt nach dem vorliegenden Vergleich keine Änderungen gegenüber dem aktuell gültigen Katalog. GKV-Spitzenverband, Kassenärztliche Bundesvereinigung und Deutsche Krankenhausgesellschaft haben die Vereinbarung fristgerecht zum 31.03.2026 abgeschlossen.

Das finale Dokument wurde auf der Homepage der DKG veröffentlicht. Die Vereinbarung regelt den Leistungskatalog gemäß § 115f Absatz 1 Satz 1 Nummer 2 SGB V in Verbindung mit § 115f Absatz 2 Satz 2 SGB V. Sie betrifft die Leistungen, die über spezielle sektorengleiche Fallpauschalen vergütet werden sollen.

Für Krankenhäuser und Vertragsärzte bleibt damit der Umfang der ausgewählten Hybrid-DRG-Leistungen stabil. Es bleibt bei den 904 Leistungen, die bereits für das Jahr 2026 ausgewählt wurden. 

Die Vereinbarung tritt zum 01.04.2026 in Kraft und tritt mit Ablauf des 31.12.2027 außer Kraft. In der Präambel wird festgehalten, dass die Vertragsparteien die Auswahl der Leistungen jährlich überprüfen und den Leistungskatalog bis zum 31.03. eines Jahres anpassen.

Quelle:
dkgev.de

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