Verwaltungsgericht Aachen weist Klage auf zusätzliche Leistungsgruppen ab
Das Verwaltungsgericht Aachen hat im landesweit ersten Urteil zum Krankenhausplan NRW 2020 die Klage einer Trägergesellschaft auf zusätzliche Leistungsgruppen weitgehend abgewiesen…
- Politik
- Ökonomie
Die 7. Kammer des Verwaltungsgerichts Aachen hat im landesweit ersten Verfahren zum Krankenhausplan NRW 2020 entschieden. Eine Trägergesellschaft aus der Städteregion Aachen erhält die begehrten Leistungsgruppen nicht zugewiesen.
Das Gericht stützte die Entscheidung für die Leistungsgruppen 12.1 (Bauchaortenaneurysma) und 14.2 (Endoprothetik Knie) auf die in der Vergangenheit behandelten Fallzahlen. Studien belegen demnach, dass die Behandlungsqualität mit steigender Eingriffszahl zunimmt. Selbst die fallzahlschwächsten Mitbewerber erbrachten noch rund doppelt so viele Eingriffe wie die Klägerin.
Auch die Leistungsgruppe 25.1 (Neurochirurgie) wurde der Klägerin zu Recht nicht zugewiesen. Das Land NRW habe bei der Auswahlentscheidung keinen Fehler gemacht.
Eine Ausnahme gilt für die Leistungsgruppe 16.5 (Tiefe Rektumeingriffe). Diese darf die Klägerin vorläufig weiterführen, da das Land NRW die Planung dafür derzeit neu aufrollt und eine neue Auswahlentscheidung trifft.
Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Die Klägerin kann Berufung einlegen. Beim Verwaltungsgericht Aachen sind derzeit vier weitere Klageverfahren zum Krankenhausplan 2020 anhängig.
Gebündelt, stets aktuell und immer handverlesen werden alle Neuigkeiten gesammelt und anwenderbezogen aufbereitet.