Verwaltungsgericht stärkt kardiologische Versorgung in Wuppertal
Das Verwaltungsgericht Düsseldorf erlaubt dem Klinikverbund St. Antonius und St. Josef vorläufig die Fortführung spezialisierter kardiologischer Leistungen. Die Entscheidung hat Bedeutung für die regionale Versorgung…
- Ökonomie
Das Verwaltungsgericht Düsseldorf hat dem Klinikverbund St. Antonius und St. Josef im Eilverfahren Recht gegeben. Mit Beschluss vom 15. Dezember 2025 ordnete das Gericht die aufschiebende Wirkung der Klage gegen einen Bescheid der Bezirksregierung Düsseldorf an. Damit darf der Verbund die Leistungen der Leistungsgruppe 8.1 Elektrophysiologische Untersuchung und Ablation weiterhin anbieten.
Hintergrund ist die Umsetzung des NRW-Krankenhausplans 2022. Die Bezirksregierung hatte die Leistungsgruppe mit Verweis auf eine fehlende Versorgungsnotwendigkeit nicht zugewiesen. Ab 2026 wäre dies mit einem teilweisen Entzug des Versorgungsauftrags verbunden gewesen. Das Gericht äußerte jedoch erhebliche Zweifel an der Bedarfsanalyse des Landes. Die steigenden Fallzahlen und aktuelle medizinische Leitlinien seien nicht ausreichend berücksichtigt worden.
Bis zu einer erneuten Entscheidung bleibt der Klinikverbund berechtigt, die elektrophysiologischen Leistungen anzubieten. Das Cellitinnen-Krankenhaus St. Petrus bleibt damit neben dem Herzzentrum eine zentrale Anlaufstelle für die umfassende kardiologische Versorgung in Wuppertal.
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