Vierte Ziehung von Krankenhäusern zur Kostenkalkulation gemäß § 17b KHG durchgeführt
Am Freitag, dem 22. September 2023, wurde gemäß den Vorgaben des § 17b Absatz 3 Satz 4 des Krankenhausfinanzierungsgesetzes (KHG) die vierte Ziehung von Krankenhäusern durchgeführt, die zur Teilnahme an der Kostenkalkulation verpflichtet sind
- Ökonomie
Am Freitag, dem 22. September 2023, wurde gemäß den Vorgaben des § 17b Absatz 3 Satz 4 des Krankenhausfinanzierungsgesetzes (KHG) die vierte Ziehung von Krankenhäusern durchgeführt, die zur Teilnahme an der Kostenkalkulation verpflichtet sind. Diese Ziehung erfolgte unter notarieller Begleitung und basierte auf einer Änderungsvereinbarung vom 03.07.2023. Für den Entgeltbereich „DRG“ wurden insgesamt 50 Ziehungen durchgeführt, bei denen jeweils ein Krankenhaus zufällig ausgewählt wurde…
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