VKA | Sondierung bringt Verbesserung, Streikmaßnahmen werden ausgesetzt!
Der Sondierungsstand im Einzelnen
- Ökonomie
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Wie wir bereits berichteten, hatten der Marburger Bund und die Vereinigung der kommunalen Arbeitgeberverbände (VKA) bereits am 7. und 8. Januar auf dem Sondierungswege versucht, noch eine Einigung im Tarifkonflikt zu erreichen. Der MB war dieser Bitte nachgekommen, weil die VKA Bereitschaft signalisiert hatte, ihr Angebot aus dem November 2024 deutlich nachzubessern. Zwar waren am Ende der Sondierung in der vergangenen Woche verwendbare Bestandteile für eine Einigung erkennbar – die Große Tarifkommission des Marburger Bundes (GTK) bewertete diese jedoch als (noch) nicht ausreichend. Da die Türen für eine Einigung aber immer noch offenstanden, starteten MB und Arbeitgeber am gestrigen Montag, den 13. Januar, einen letzten Versuch, um gegebenenfalls noch eine Einigung vor Beginn der Streikmaßnahmen zu erzielen.
Das Zusammenspiel von maximalem Druck durch die Androhung von bundesweiten Streikmaßnahmen und dem gleichzeitigen Versuch, alle Möglichkeiten am Gesprächstisch auszuloten, scheint sich letztlich ausgezahlt zu haben. In einer letzten intensiven Runde ist es gelungen, einen Sondierungsstand zu erreichen, der aus Sicht der GTK so hinreichend ist, dass er den Mitgliedern zur Abstimmung vorgelegt und die Streikmaßnahmen für die Dauer der Abstimmung ausgesetzt werden sollen.
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Noch im November hatte die VKA angeboten, die Entgelte erst nach einer Leerphase von neun Monaten im April 2025 linear um 2 % anzuheben. Dieser – untaugliche – Vorschlag ist vom Tisch: Alle Ärztinnen und Ärzte erhalten rückwirkend zum 1. Juli 2024 – in direktem Anschluss an die vorausgehende Tarifregelung – eine Erhöhung ihres Tabellenentgelts um 4 Prozent. In diesem Jahr erfolgt dann zum 1. August 2025 eine weitere Erhöhung um 2 Prozent sowie zum 1. Juni 2026 ebenfalls noch einmal eine Erhöhung um 2 Prozent. Statt den von den Arbeitgebern angebotenen 5,5 Prozent liegen damit lineare Erhöhungen von 8 Prozent auf dem Tisch. Natürlich wirken sich diese Erhöhungen – auch rückwirkend – auf die Bereitschaftsdienstentgelte, den Einsatzzuschlag im Rettungsdienst sowie die Rufbereitschaftsvergütung aus.
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