Von Diagnosefehler bis Beweislastumkehr: So können Betroffene vorgehen
Ärztliche Fehler können gravierende Folgen haben. Patientinnen und Patienten müssen Beweise sichern, Gutachten nutzen und Fristen beachten. Unterstützung bieten Krankenkassen, Fachanwälte und spezielle Meldeportale…
- Medizin
Auch Ärztinnen und Ärzte machen Fehler, die für Betroffene schwerwiegende Konsequenzen haben können. Zu unterscheiden ist zwischen Diagnosefehlern und Befunderhebungsfehlern. Während Erstere die Auswertung betrifft, geht es bei Letzteren um unterlassene Untersuchungen. Befunderhebungsfehler sind oft leichter nachweisbar.
Grundsätzlich liegt die Beweislast bei den Patientinnen und Patienten. Sie müssen Fehler, Gesundheitsschaden und Kausalität belegen. Ausnahmen bilden grobe Behandlungsfehler sowie fehlende Einwilligungen. In diesen Fällen greift eine Beweislastumkehr zugunsten der Betroffenen.
Zur Beweissicherung können eine Zweitmeinung und die Einsicht in die Patientenakte beitragen. Krankenkassen dürfen den Medizinischen Dienst mit einem Gutachten beauftragen. Dieses bildet eine Grundlage für weitere juristische Schritte. Ratsam ist zudem die Einbindung eines Fachanwalts für Medizinrecht.
Neben individuellen Verfahren steht mit dem Portal „Mehr Patientensicherheit“ eine Möglichkeit offen, anonym Erfahrungen zu teilen. Die Auswertung soll Kliniken und Pflegeeinrichtungen helfen, aus Fehlern zu lernen. Ansprüche aus Behandlungsfehlern verjähren nach drei Jahren, die Frist beginnt mit Kenntnis von Schaden und Verursacher.
Gebündelt, stets aktuell und immer handverlesen werden alle Neuigkeiten gesammelt und anwenderbezogen aufbereitet.