Vorläufiger Erfolg für Klinik: Urteil des LSG Darmstadt zur Mindestmengenprognose

Das Hessische Landessozialgericht (LSG) in Darmstadt hat entschieden, dass die Kassenverbände bei der Ablehnung einer Mindestmengenprognose nicht ausschließlich auf aktuelle Zahlen abstellen dürfen

25. Juli 2024
  • MD

Das Hessische Landessozialgericht (LSG) in Darmstadt hat entschieden, dass die Kassenverbände bei der Ablehnung einer Mindestmengenprognose nicht ausschließlich auf aktuelle Zahlen abstellen dürfen. Macht ein Krankenhaus Gründe wie Umstrukturierungen oder Personalprobleme geltend, müssen die Kassen auch diese Entwicklungen berücksichtigen und würdigen. Wichtig sei, dass das Krankenhaus aktiv daran arbeitet, bestehende Defizite zu beheben…

Quelle:

aerztezeitung.de


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