Wegfall der Terminvermittlungsvergütung kostet Fachärzte fast 30.000 Euro jährlich

Ab Januar 2027 greift das GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz mit konkreten Folgen: KBV-Berechnungen zeigen Honorareinbußen von bis zu 52.368 Euro je Facharzt und Jahr…

6. August 2026
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Das GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz ist in Kraft, entfaltet für Arztpraxen aber erst ab dem 1. Januar 2027 finanzielle Wirkung. Berechnungen der Kassenärztlichen Bundesvereinigung (KBV) zeigen, dass die Einbußen je nach Fachgruppe erheblich ausfallen.

Den größten Einzelposten bildet der Wegfall der Terminvermittlungsvergütung. 1,64 Milliarden Euro spart die GKV dadurch insgesamt. Für Fachärzte bedeutet das ein Minus von 29.937 Euro pro Jahr, für Hausärzte von 2.403 Euro. Ebenfalls stark ins Gewicht fällt die Streichung der Vergütung für die Befüllung der elektronischen Patientenakte mit 7.465 Euro je Arzt oder Therapeut sowie der Wegfall der extrabudgetären Vergütung mit durchschnittlich 3.629 Euro je Arzt.

Weitere Einschnitte betreffen Haus- und Kinderärzte durch veränderte Vergütungsregeln (minus 3.084 Euro), den Wegfall der Kurzzeit-Therapiezuschläge (minus 3.656 Euro), die Streichung der Hygienezuschläge (minus 716 Euro) sowie den Wegfall der Vergütung für die Beratung zur Organ- und Gewebespende (minus 1.949 Euro).

Technische Leistungen im Einheitlichen Bewertungsmaßstab (EBM) werden um ein Prozent abgesenkt, was Nuklearmediziner, Radiologen und Strahlentherapeuten zusätzlich belastet. Die KBV selbst verzichtet auf eine Addition der Einzelposten. Legt man ihre Durchschnittszahlen zugrunde, ergibt sich ein geschätztes Jahresminus von 22.235 Euro für Hausärzte, 19.246 Euro für Kinderärzte und 41.747 Euro für Fachärzte. Dermatologen drohen durch den möglichen Wegfall des Hautkrebsscreenings Einbußen von bis zu 85.071 Euro, wobei der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) das Screening neu aufsetzen soll.

Quelle:
aerzteblatt.de

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