KHAG streicht Insolvenzrisikoprüfung und WP-Testat mit erhöhten Risiken für Klinikorgane

Das Krankenhausreformanpassungsgesetz verzichtet künftig auf Insolvenzrisikoprüfung und Wirtschaftsprüfertestat. Geschäftsführende tragen nun die volle Verantwortung für Förderanträge…

4. Februar 2026
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Das Krankenhausreformanpassungsgesetz (KHAG) zielt darauf, Förderverfahren rund um den Krankenhaustransformationsfonds zu beschleunigen und Bürokratie abzubauen. Dafür soll eine bisher vorgesehene Pflicht entfallen: dem Förderantrag ein Wirtschaftsprüfertestat beizufügen, das u. a. bestätigt, dass keine Insolvenzgründe vorliegen und eine positive Fortführungsprognose besteht. Mit der Streichung von Insolvenzrisikoprüfung und WP-Testat entfällt damit eine formale externe Hürde für die Antragstellung.

Der Beitrag betont jedoch: Der rechtliche Haftungsmaßstab ändert sich nicht – insbesondere Insolvenzrecht und Business Judgement Rule bleiben maßgeblich. Gerade weil externe Absicherungen wegfallen, steigen die Anforderungen an die Geschäftsleitung (und mittelbar an Aufsichtsgremien), Entscheidungen auf eine belastbare Tatsachengrundlage zu stützen. Wer Fördermittel beantragt oder Transformationsmaßnahmen anstößt, muss daher intern umso stärker planen, prüfen und dokumentieren, um im Nachhinein zeigen zu können, dass die Entscheidung wirtschaftlich verantwortbar und am Wohl des Krankenhauses ausgerichtet war.

Praktisch bedeutet das ein „Mehr“ an Governance statt ein „Weniger“ an Prüfung: realistische Liquiditäts- und Ertragsplanungen, Fortführungs- und Krisenszenarien, Plausibilitätschecks und saubere Entscheidungsdokumentation werden zwingend. Andernfalls drohen neben zivilrechtlicher Organhaftung auch strafrechtliche Risiken (z. B. bei unzutreffenden Angaben im Förderantrag).

Fazit: Das KHAG entlastet Verfahren, verlagert aber Verantwortung und Risiko deutlich auf Geschäftsführungen/Vorstände und Aufsichtsgremien. Die Qualität der internen Entscheidungsgrundlagen wird somit zum zentralen Schutzfaktor.

Quelle:
roedl.com

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