Weniger Sonderförderung für ländliche Krankenhäuser als im Jahr zuvor

Insgesamt 121 bedarfsnotwendige Krankenhäuser im ländlichen Raum erhalten rund 60 Millionen Euro Förderung durch die gesetzlichen Krankenkassen (GKV) und die private Krankenversicherung (PKV)

9. Juli 2024
  • Ökonomie

Insgesamt 121 bedarfsnotwendige Krankenhäuser im ländlichen Raum erhalten rund 60 Millionen Euro Förderung durch die gesetzlichen Krankenkassen (GKV) und die private Krankenversicherung (PKV). Das sind 15 Krankenhäuser weniger als im Vorjahr. In Bayern erhalten fünf Klinikstandorte keinen Sicherstellungszuschlag mehr. In Hessen, Niedersachsen und Thüringen sind jeweils zwei Kliniken von der Förderliste gestrichen worden. Auch in Baden-Württemberg, Rheinland-Pfalz, Sachsen, Sachsen-Anhalt und Schleswig-Holstein wird jeweils eine Klinik nicht mehr gefördert…

Quelle:

aerzteblatt.de


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