WHO erhält neue Befugnisse und darf künftig eine ‚Pandemische Notlage‘ ausrufen
Die Weltgesundheitsorganisation WHO darf künftig eine pandemische Notlage ausrufen. Staaten müssen notwendige Strukturen schaffen, bleiben aber souverän…
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Die Weltgesundheitsorganisation (WHO) kann ab sofort eine „pandemische Notlage“ als höchste Alarmstufe deklarieren. Grundlage dafür sind die aktualisierten Internationalen Gesundheitsvorschriften, die am 19. September 2025 in Kraft traten.
Sie erlauben zeitlich befristete Empfehlungen, deren Umsetzung den Staaten freisteht. Voraussetzung ist die weiträumige Ausbreitung einer übertragbaren Krankheit mit möglichen Überlastungen der Gesundheitssysteme sowie sozialen oder wirtschaftlichen Folgen.
Die WHO stellt klar, dass sie keine Lockdowns, Impfpflichten oder Grenzschließungen anordnen darf.
Parallel verpflichtet das Regelwerk die Staaten, nationale Behörden aufzubauen, die Krankheitserreger früh erkennen, überwachen und bekämpfen. Dazu gehört auch der Umgang mit Falschinformationen. Ergänzend werden Empfehlungen zu Lieferketten, Gesundheitsprodukten und internationalem Gesundheitspersonal ermöglicht. Zudem wurde der Prüfalgorithmus angepasst, um neue Ausbruchsgeschehen schneller zu erfassen.
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