Wie sich das Pflegebudgets auf die Finanzsituation der Krankenhäuser auswirkt
Das war der Plan
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Das war der Plan
Mit dem Pflegepersonal-Stärkungsgesetz sollte die Situation für Pflegekräfte verbessert werden. Das Gesetz schaffte die rechtliche Grundlage, die Pflegepersonalkosten aus den DRG-Fallpauschalen auszugliedern. Künftig sollten Pflegepersonalkosten krankenhausindividuell und zu Ist-Kosten vergütet werden. Dazu sollte die Selbstverwaltung den Fallpauschalenkatalog um die Pflegekostenanteile in der unmittelbaren Patientenversorgung auf bettenführenden Stationen bereinigen bzw. diesen ausweisen.
So scheinbar klar der gesetzliche Auftrag war, so schwierig war die Umsetzung für die Selbstverwaltung. Es musste zunächst erst eine Einigung für eine einheitliche Definition der auszugliedernden Personalkosten gefunden werden. Während die Krankenkassen über eine mögliche Doppelfinanzierung klagten, befürchtet die Deutsche Krankenhausgesellschaft eine weitere Kürzung der Gelder.
Wo beginnt und endet Pflege?
Ein wesentlicher Konzeptionsfehler im Pflegebudget besteht in der nur vordergründig trennscharfen Zuordnung der Pflegepersonalkosten…
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