„Wir brauchen beim Mutterschutz für Ärztinnen zeitnahe Entscheidungen“
- Personal
Seit 2018 gilt ein novelliertes Mutterschutzgesetz. Bei schwangeren Ärztinnen, die in Kliniken angestellt sind, wird es allerdings oft nicht angewendet. Immer mehr Ärzteverbunde wehren sich gegen die pauschalen Arbeitsverbote in der Schwangerschaft, die von Landesbehörden oder Gesundheitsämtern ausgesprochen werden…
Deutsches Ärzteblatt
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