„Wir brauchen beim Mutterschutz für Ärztinnen zeitnahe Entscheidungen“

16. Dezember 2021
  • Personal

Seit 2018 gilt ein novelliertes Mutterschutzgesetz. Bei schwan­geren Ärztinnen, die in Kliniken angestellt sind, wird es allerdings oft nicht angewendet. Immer mehr Ärzteverbunde wehren sich gegen die pauschalen Ar­beits­verbote in der Schwangerschaft, die von Landesbehörden oder Gesundheitsämtern ausgesprochen werden…

Quelle:

Deutsches Ärzteblatt


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