Wolfgang Steiger: ‚Es ist ein Armutszeugnis für eine Reform, wenn sich alle Beteiligten gegen die Reform aussprechen.‘
Der Wirtschaftsrat der CDU e.V. warnt vor einer Verschlechterung der Versorgungssituation nach dem Beschluss des Bundestages.
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Die Zahl der insolventen Krankenhäuser hat inzwischen erschreckende Ausmaße angenommen. Mittlerweile befinden sich rund 80 % der Krankenhäuser in einer kritischen wirtschaftlichen Lage. Finanzielle Hilfen werden zwar von vielen Seiten gefordert, Entscheidungen stehen jedoch noch aus. Auch im Rahmen der geplanten Krankenhausreform werden keine zusätzlichen Finanzmittel zur Verfügung gestellt. Die geplante Einführung von Vorhaltepauschalen stellt lediglich eine Umverteilungsmaßnahme dar, die den Krankenhäusern keine zusätzliche Liquidität bringt. „Die Vorhaltepauschalen erfüllen das Hauptkriterium nicht. Sie sind für die Krankenhäuser nicht existenzsichernd“, befürchtet Wolfgang Steiger, Generalsekretär des Wirtschaftsrates. Zudem setzten die Vorhaltepauschalen Fehlanreize.
Der Wirtschaftsrat kritisiert insbesondere die Verletzung des Leistungsprinzips im Gesundheitswesen. Mit dem Reformvorhaben werden Anreize für die Kliniken geschaffen, ihre Leistungen zu reduzieren. Die Vorhaltepauschalen sind nicht leistungsbezogen und die einzige Folge ihrer Einführung sind Unterversorgung und Mangelwirtschaft. Ein weiterer Fehler der Reform ist die Tendenz zur Konzentration der Leistungserbringung in Großkliniken. Die Versorgung im ländlichen Raum sowie kleinere Kliniken würden darunter leiden.
„Der Minister macht keinen Hehl daraus, dass er eine Konzentration der Kliniken und eine staatlich gelenkte Medizin anstrebt. Eine Ausdünnung des Leistungsangebots und eine Konzentration auf große Kliniken wird Menschen in abgelegenen Regionen besonders hart treffen“, kritisiert Wolfgang Steiger.
Auch die Finanzierungsquelle ist weiterhin unklar. So hat der Minister unter anderem einen 50 Milliarden Euro schweren Transformationsfonds versprochen. Das Geld soll aus dem Gesundheitsfonds in den Transformationsfonds fließen. Dies würde die Krankenkassen zusätzlich belasten und wäre ohne Beitragserhöhungen nicht finanzierbar. Schließlich kritisiert der Wirtschaftsrat, dass sich der Gesundheitsminister über die Entscheidung der Länder hinwegsetzen will. „Der Gesundheitsminister hat die Reform so angelegt, dass das Gesetz nicht zustimmungspflichtig ist. Damit setzt er sich über die Planungshoheit der Länder hinweg und versucht, deren Rechte zu beschneiden. Zudem sind Vorschläge der Länder, denen der Bund zugestimmt hatte, nicht in den Gesetzentwurf eingeflossen. Auch andere Beteiligte sind nicht berücksichtigt worden. Ein Alleingang kann bei großen Reformen aber nie die Lösung sein“, betont Wolfgang Steiger.
Um das Gesetz einer vernünftigen Krankenhausreform auf den Weg zu bringen, bedarf es der Mitwirkung aller Akteure im Gesundheitswesen, insbesondere der Länder, die bekanntlich für die spätere Umsetzung zuständig sind. Die Einbindung aller Akteure ist wesentlich für den Erfolg einer Reform. Diese Entscheidung wird Deutschland in den kommenden Jahren begleiten, leider zum Schlechten. Weitere Insolvenzen und höhere Unsicherheit bei der Versorgung werden die schlimmsten Folgen des neuen Gesetzes sein.
wirtschaftsrat.de

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