Zeigt sich die Einrichtungsbezogene Impfpflicht als beinahe unlösbares Problem?
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Ab Mitte März 2022 wird in Deutschland eine einrichtungsbezogene Impfpflicht in medizinischen und pflegerischen Einrichtungen gelten. Betroffen sind unter anderem Beschäftigte in Krankenhäusern, Arzt- und Zahnarztpraxen, stationäre und ambulante Pflegeeinrichtungen, Rehakliniken, Rettungsdiensten, Dialyseeinrichtungen und sozialpädiatrische Zentren…
Deutsches Ärzteblatt
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