Zeitweise Fixierung auf der Intensivstation wegen Eigengefährdung erlaubt

Zur Abwendung einer gegenwärtigen erheblichen Selbstgefährdung ohne Bestellung eines Verfahrenspflegers kann dieser zeitweise einer Fixierung unterzogen werden

24. Januar 2024
  • Medizin
  • QM

Ein Patient liegt auf der Intensivstation eines Klinikums und leidet an den Folgen eines schweren offenen Schädel-Hirn-Traumas, er ist zeitweise delirant und hat daher keine ausreichende Krankheitseinsicht. Zur Abwendung einer gegenwärtigen erheblichen Selbstgefährdung ohne Bestellung eines Verfahrenspflegers kann dieser zeitweise einer Fixierung unterzogen werden, weil der Schutzbedarf auf die zeitweise Fixierung offensichtlich ist…

Quelle:

rechtsdepesche.de


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