Zu Risiken und Nebenwirkungen des Pflegebudgets

Was die Selbstkostendeckung der Pflege bringt

25. August 2025
  • Ökonomie
  • Pflege
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Mit großem Aufwand wurde 2020 die Selbstkostendeckung im Bereich der Pflege eingeführt. Krankenhäuser sollten mehr Personal einstellen und auch höhere Gehälter zahlen; die Arbeitsbedingungen sollten sich verbessern und damit die Qualität der Pflege. Fünf Jahre später wird die Abschaffung des sogenannten Pflegebudgets öffentlich diskutiert.

Das sogenannte Pflegebudget startete 2020 als bedarfsorientierte Form der Finanzierung, die Arbeitsbedingungen und Qualität der Pflege im Krankenhaus verbessern sollte. Fünf Jahre später sind die Kosten eklatant gestiegen, doch die angekündigten qualitativen Effekte sind noch immer nicht messbar. Stattdessen treten die Fehlanreize immer deutlicher zutage.

Seit April 2025 gehören Reinigungsaufgaben und Bettenbeziehen für die Pflegerinnen und Pfleger des Helios-Klinikums Salzgitter wieder zum Job. Das Krankenhaus hat seine Servicekräfte entlassen und die Aufgaben seinen Fachkräften in der Pflege übertragen. Auch Kolleginnen und Kollegen, die die Essensabfrage unterstützten, und der Patientenbegleitdienst seien abgeschafft worden, berichtete die Salzgitter-Zeitung im Frühjahr 2025. Über ähnliche Praktiken klagten die Konzernbetriebsräte anderer Klinikträger – Asklepios, Rhön und KMG Klinik – schon Ende 2024: In einem offenen Brief an den Deutschen Bundestag beschrieben sie, wie in ihren Häusern examinierte Pflegekräfte systematisch für fachfremde Tätigkeiten herangezogen würden, und forderten die Politik zum Handeln auf. Hintergrund ist eine Neuregelung der Krankenhausvergütung: Danach dürfen Servicekräfte nicht mehr über das Pflegebudget abgerechnet werden. Deren Finanzierung ist jedoch weiterhin gesichert, da die Finanzierung der Servicekräfte wie bisher über die DRG-Fallpauschalen erfolgen. Der Gesetzgeber hat damit eine Doppelfinanzierung der Servicekräfte beendet.

Das Pflegebudget, das mit dem Pflegepersonal-Stärkungsgesetz eingeführt wurde, bildet seit 2020 eine eigene Position in den Betriebskosten der Krankenhäuser. Die Personalkosten für Pflege wurden dafür eigens aus den Fallpauschalen herausgerechnet, die Ausgaben werden seitdem vollständig refinanziert. Die Regelung sollte eine „verursachungsgerechte“ und bedarfsorientierte Form der Finanzierung der Pflege schaffen und in den Kliniken die „Pflege am Bett“ stärken: Indem es betriebswirtschaftliche Anreize dämpfte, die zuvor zulasten des Pflegepersonals gingen, sollte es fortan sicherstellen, dass den Häusern eine leistungsgerechte Vergütung möglich wurde. Tatsächlich verstärkten die Kliniken kurz- und mittelfristig ihre Pflegeteams. Das zeigt sich auch anhand der gestiegenen Kosten. Das Volumen des Pflegebudgets stieg in den Jahren zwischen 2020 und 2024 von 14,7 auf mehr als 22 Milliarden Euro (plus 51,3 Prozent), während die Gesamtpersonalkosten im gleichen Zeitraum lediglich um knapp 20 Prozent angewachsen sind. Zu diesem überproportionalen Aufwuchs trugen die steigenden Gehälter bei, aber auch „Willkommensprämien“ und „Werbeboni“, ebenso wie Ausfall- oder Einspringprämien sowie weitere durch das Selbstkostendeckungsprinzip induzierte Fehlanreize. Eine Wirtschaftlichkeitsprüfung hat der Gesetzgeber dafür ausgeschlossen.  

Dass sich die Qualität der Pflege verbessert hat, kann indes bezweifelt werden. Nach wie vor bleiben Schichten personell unterbesetzt, im Durchschnitt des Jahres 2023 waren es 15,2 Prozent. Stattdessen treten die zahlreichen Fehlanreize des Budgets immer deutlicher zutage: Waren vor Einführung des Pflegebudgets die Personalkosten in die Fallpauschalen integriert, überführten nun viele Kliniken ihre bis dato im Schreib- oder Funktionsdienst beschäftigten Medizinischen Fachangestellten ins Pflegebudget – über ihre Tätigkeiten ist nichts bekannt. Andere, etwa zu gering qualifizierte Beschäftigte, wurden in Blitzverfahren zu Pflegehelfern ausgebildet, sodass das Budget ihre Kosten trägt – ob sie tatsächlich in der Pflege eingesetzt werden, bleibt abzuwarten. Im großen Umfang stellten die Häuser auch Fachkräfte aus der Altenpflege ein, die in Pflegeheimen fehlen. Selbst die Ziele der Krankenhausreform dürfte das Budget torpedieren: Wo Abteilungen geschlossen werden, fehlt den Krankenhäusern nun jeder Anreiz, Pflegepersonal abzubauen. Die Kolleginnen und Kollegen werden aller Voraussicht nach nicht dorthin wechseln, wo sie dringender gebraucht werden, sondern im Haus verbleiben.

Quelle:

aok.de