Zwei Systeme, ein Ziel? Qualitätsvorgaben im Gesundheitswesen kollidieren
Die Krankenhausreform bringt neue Qualitätskriterien, die sich kaum mit den bewährten Vorgaben des G-BA vereinbaren lassen – eine Verzahnung der Systeme bleibt rechtlich und praktisch unklar.
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Im Rahmen des Krankenhausversorgungsverbesserungsgesetzes (KHVVG) plant die Bundesregierung neue Qualitätskriterien für Leistungsgruppen, die von den Ländern zugewiesen werden. Diese sollen medizinische Fortschritte berücksichtigen und den G-BA in die Entscheidung einbinden. Allerdings kritisiert Karin Maag, unparteiisches Mitglied des G-BA, die fehlende Vergleichbarkeit mit den etablierten Strukturrichtlinien des G-BA, die auf evidenzbasierten und risikoadaptierten Vorgaben beruhen.
Die im KHVVG definierten Kriterien sind nicht auf spezifische Eingriffe abgestimmt und könnten bestehende Richtlinien des G-BA verdrängen. Diese Verzahnung erzeugt rechtliche und inhaltliche Unsicherheiten, etwa wenn Vorgaben zu Personalbesetzungen für Leistungsgruppen von den höheren Anforderungen des G-BA abweichen. Gleichzeitig führen die Mindestmengenregelungen des G-BA zu einer Konzentration anspruchsvoller Eingriffe auf spezialisierte Zentren, was die Versorgungsqualität verbessert.
Parallel arbeitet der G-BA daran, den Dokumentationsaufwand durch datengestützte Qualitätssicherung zu reduzieren und auf aussagekräftigere Indikatoren zu setzen. Die Herausforderung bleibt, die Planungsvorgaben des KHVVG mit den praktischen Qualitätsstandards des G-BA in Einklang zu bringen, ohne Doppelstrukturen oder Ineffizienzen zu schaffen…
aerzteblatt.de

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