Zwischen Fortschritt und Defiziten: KHAG schafft Basis, löst aber Kernprobleme nicht
Marc Schreiner (BKG): „Die untaugliche Vorhaltefinanzierung wird weder eine sachgerechte Zuweisung von Finanzmitteln bewirken, noch wird sie Krankenhäuser wirtschaftlich solide aufstellen.“
- Politik
Der Bundestag hat das Krankenhausreformanpassungsgesetz (KHAG) verabschiedet und damit den Weg für Änderungen an der Krankenhausreform freigemacht. Zuvor hatten sich die Fraktionen und das Bundesgesundheitsministerium lange über Inhalte abgestimmt.
Die Länder müssen sich nun mit dem Gesetz befassen. Da es nicht zustimmungspflichtig ist, bliebe ihnen formal nur der Weg über den Vermittlungsausschuss. Eine Mehrheit dafür gilt derzeit jedoch als unwahrscheinlich.
Viele Länder akzeptieren das KHAG vor allem, um notwendige Korrekturen am Krankenhausversorgungsverbesserungsgesetz (KHVVG) zu sichern. Das ursprüngliche Reformgesetz weist nach Einschätzung von Fachvertretern mehrere strukturelle Mängel auf. Anpassungen betreffen unter anderem Qualitätsvorgaben, Ausnahmeregelungen und Finanzierungsfragen. Auch die Finanzierung des Transformationsfonds wird neu justiert.
Trotz dieser Fortschritte bleiben zentrale Kritikpunkte bestehen. Besonders die geplante Vorhaltefinanzierung gilt als ungeeignet. Sie sichere weder eine bedarfsgerechte Mittelverteilung noch eine stabile wirtschaftliche Basis für Krankenhäuser. Hier sehen die Länder weiteren Handlungsbedarf und fordern eine neue Betriebskostensystematik.
Zusätzlich verschärfen steigende Kosten im Gesundheitssystem und mögliche Preissteigerungen die Lage der Kliniken. Bund und Länder stehen daher vor der Aufgabe, die Reform weiterzuentwickeln und gleichzeitig die wirtschaftliche Stabilität der Krankenhäuser zu sichern.
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