Zwischen Planungssicherheit und Reformrisiko: Das KHAG spaltet die Branche

Der Entwurf zum Krankenhausreformanpassungsgesetz (KHAG) erlaubt den Ländern weitreichende Ausnahmen bei der Umsetzung zentraler Reformziele. Die DKG begrüßt mehr Flexibilität, kritisiert jedoch das Instrument der Vorhaltefinanzierung. Der VUD warnt vor einer Aufweichung der Reformlogik und befürchtet den Erhalt ineffizienter Strukturen. Die Ersatzkassen sehen eine Gefährdung der Versorgungsqualität.

15. August 2025
  • Ökonomie
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Der Referentenentwurf zum Krankenhausreformanpassungsgesetz (KHAG) markiert eine neue Phase der Reform. Er räumt den Ländern erweiterte Befugnisse zur Gewährung von Ausnahmen bei der Zuweisung von Leistungsgruppen ein, auch bei Nichterfüllung der Qualitätskriterien. In ländlichen Regionen können diese Ausnahmen sogar dauerhaft gelten.

Die Deutsche Krankenhausgesellschaft (DKG) begrüßt diesen Schritt grundsätzlich. Sie sieht darin ein notwendiges Korrektiv zur starren Reformlogik. Gleichzeitig warnt sie vor gravierenden Mängeln. Die Vorhaltefinanzierung bleibe ein untaugliches Instrument. Ihre Einführung zu verschieben, reiche nicht aus. Auch die Hybrid-DRGs würden weiterhin mit strukturellen Schwächen belastet. Die DKG fordert, dass Bund und Länder den Mut zur grundlegenden Überarbeitung aufbringen.

Kritischer äußert sich der Verband der Universitätsklinika (VUD). Er sieht die Reformziele gefährdet. Die vorgesehenen Ausnahmen könnten den Strukturwandel ausbremsen. Statt Spezialisierung und Konzentration drohe ein Rückfall in kleinteilige Versorgungsstrukturen. Auch die Verschiebung der Vorhaltefinanzierung stelle für die Universitätsmedizin ein Problem dar, insbesondere hinsichtlich der Finanzierung koordinierender Aufgaben.

Die Ersatzkassen fordern eine stärkere Kostenkontrolle. Sie kritisieren die verwässerte Standortdefinition und warnen vor einer Abkehr von medizinisch fundierten Qualitätsstandards. Positiv wird hingegen gewertet, dass der Bund seine Verantwortung für die Transformationskosten übernimmt.

Unterm Strich zeigt der Entwurf: Der politische Wille zur Flexibilität wächst, doch auf Kosten der Reformklarheit. Die Kritik der Akteure zeigt, dass der Gesetzgeber nachsteuern muss, wenn Strukturveränderung nicht zur bloßen Kulisse werden soll.

Quelle:

daskrankenhaus.de