Zwischen Schweigepflicht und Aussagezwang: Rechtliche Grenzen für Pflegefachpersonen

Pflegekräfte können die Aussage verweigern, wenn vertrauliche Patientendaten im Rahmen ihrer Tätigkeit betroffen sind…

12. November 2025
  • Pflege

Das Zeugnisverweigerungsrecht schützt Berufsgruppen mit besonderer Vertrauensstellung vor Loyalitätskonflikten. Für Pflegefachpersonen gilt es, wenn sie als Gehilfen von Ärztinnen und Ärzten im Rahmen der Behandlung Kenntnis über Patientendaten erlangt haben. Dieses Recht ergibt sich aus § 53 Absatz 1 Nummer 3 und § 53a StPO und bezieht sich auf Informationen, die im funktionalen Zusammenhang mit der medizinischen Tätigkeit stehen.
Keine Anwendung findet das Recht, wenn die Kenntnis außerhalb des Behandlungsverhältnisses oder durch eigene Beobachtung ohne beruflichen Bezug erfolgt. Pflegekräfte unterliegen zudem der Schweigepflicht nach § 203 StGB und dürfen vertrauliche Informationen nur nach ausdrücklicher Entbindung oder rechtfertigendem Grund offenbaren. In Zweifelsfällen empfiehlt sich die rechtliche Begleitung durch einen Zeugenbeistand, um Risiken eines Verstoßes gegen die Schweigepflicht zu vermeiden.

Quelle:
rechtsdepesche.de

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