Zytostatika-Zuschläge auf dem Prüfstand: DAV erzwingt neues Schiedsverfahren
Der Deutsche Apothekerverband hat die Vergütungsregelung für Zytostatika in der Hilfstaxe gekündigt. Hintergrund ist der Streit mit dem GKV-Spitzenverband über auskömmliche Arbeitspreise. Nun steht ein neues Schiedsverfahren bevor…
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Der Konflikt zwischen Apotheken und Krankenkassen über die Vergütung patientenindividueller Zytostatika hat eine neue Stufe erreicht. Der Deutsche Apothekerverband (DAV) hat die entsprechenden Regelungen der Hilfstaxe zum 31. März gekündigt. Damit endet die bisherige Vereinbarung mit dem GKV-Spitzenverband.
Die Hilfstaxe regelt unter anderem die Preise für Stoffe und Rezepturen, die Apotheken selbst herstellen. Dazu zählen parenterale Spezialrezepturen für die Krebstherapie. Nach Angaben des DAV stellen rund 300 Apotheken mit Reinraumlabor jährlich etwa 1,9 Millionen Zytostatika-Zubereitungen sowie 1,8 Millionen weitere parenterale Lösungen her. Der Umsatz liegt bei über sechs Milliarden Euro.
Seit Jahren ringen beide Seiten um die Höhe der Zuschläge. Eine Schiedsstelle hatte im Oktober 2022 einen einheitlichen Zuschlag von 100 Euro netto pro Zubereitung festgelegt. Eine Klage des GKV-Spitzenverbands gegen diesen Herstellerzuschlag wies das Landessozialgericht Berlin-Brandenburg im August ab.
Der DAV sieht die aktuellen Arbeitspreise angesichts gestiegener Kosten als nicht ausreichend an. Der Verband fordert angepasste Zuschläge. Da keine Einigung erzielt wurde, soll nun erneut ein sozialrechtliches Schiedsverfahren folgen. Der GKV-Spitzenverband prüft den Vorgang und äußerte sich bislang nicht.
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