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Neu: Analyse Dashboard
Nosokomiale Infektionen! -
Qualität steigern,
Kosten reduzieren!
Medizinischer Dienst (MD)
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Was bringt das MDK-Reformgesetz?
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Die neue Prüfverfahrensvereinbarung (PrüfvV) 2022 - Was Kliniken jetzt wissen müssen!
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Welche Trends gibt es in der Krankenhausrechnungsprüfung?
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Ergebnisse Herbstumfrage 2018 - Krankenhausrechnungsprüfung 2017 - Trend 2018
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Benchmarktool - Krankenhausrechnungsprüfung 2017
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Welche neuen Kodierempfehlungen gibt es?
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Welche Abrechnungsmöglichkeiten habe ich?
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Wie hoch ist mein MD-Risiko?
Keine Frage bleibt offen. In dieser Rubrik werden alle Nachrichten von und über die Rechnungsprüfung der Krankenhäuser in Zusammenarbeit mit den Krankenkassen und dem MDK gesammelt. Unsere jährliche deutschlandweite Befragung zu den Ergebnissen der Krankenhausrechnungsprüfung findet ebenso große Resonanz wir unser MDK-Risikotool. Hauptschwerpunkt ist und bleibt die Auswirkung der beständigen Ausweitung und Änderung im Bereich der ICD, OPS und G-DRG. Daneben sind aber noch weitere Themen wie: Gesetze und Richtlinien, SG-Urteile und CCL-Nebendiagnosen zu finden.
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Tim Müller, Rechtsanwalt und Fachanwalt für Medizinrecht bei Ecovis in München
Das Bundessozialgericht ändert seine Rechtsprechung zur Prüfungsvereinbarung. Zunehmend berücksichtigt es wieder die Interessen der Gesetzlichen Krankenversicherung und die der Krankenhäuser ...
Quelle: ecovis.com -
Die Vereinbarungspartner GKV-Spitzenverband und Deutsche Krankenhausgesellschaft (DKG) sind vom Gesetzgeber gemäß § 17c Absatz 2 Satz 2 Nummer 2 KHG beauftragt, verbindliche Vorgaben über eine ausschließlich elektronische Übermittlung von Unterlagen der gesamten zwischen den Krankenhäusern und Medizinischen Diensten (MD) im Rahmen der Krankenhausabrechnungsprüfung ablaufenden Vorgänge sowie deren für eine sachgerechte Prüfung der Medizinischen Dienste erforderlichen Formate und Inhalte zu vereinbaren. Gemäß § 17c Absatz 2 Satz 7 KHG ist diese Vereinbarung für die Krankenkassen, die Medizinischen Dienste und die zugelassenen Krankenhäuser unmittelbar verbindlich ...
Quelle: dkgev.de -
Mehr als die Hälfte der im Jahr 2020 von den Medizinischen Diensten (MD) geprüften Klinikrechnungen war fehlerhaft. Das geht aus dem neuen Leistungsbericht des Medizinischen Dienstes des Spitzenverbandes Bund der gesetzlichen Krankenversicherung (MDS) hervor. Demnach haben die Dienste 52,7 Prozent Rechnungen, die ihnen zur Prüfung vorlagen, beanstandet ...
Quelle: aok.de -
Ob Pflegebegutachtung, Gutachten zu Arbeitsunfähigkeit und Hilfsmittelversorgung, Qualitätsprüfungen in Pflegeeinrichtungen oder Abrechnungsprüfungen im Krankenhaus – der Medizinische Dienst der Krankenversicherung (MDK) ist der Begutachtungs- und Beratungsdienst der gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherung. Mit dem MDK-Reformgesetz wurde die Unabhängigkeit gestärkt und die Aufgaben wurden erweitert. Die 15 regionalen Dienste firmieren nun unter „Medizinischer Dienst“. Der MDS wird Ende 2021 „Medizinischer Dienst Bund“ sein. Bei der Vorstellung der Neuorganisation zieht der Medizinische Dienst Bilanz über die Leistungen im Pandemiejahr 2020: Knapp 4,3 Mio. sozialmedizinische Empfehlungen haben die Gutachterinnen und Gutachter für die gesetzliche Kranken- und 2,8 Mio. für die Pflegeversicherung abgegeben ...
Quelle: mds-ev.de -
Deutsches Ärzteblatt
Der Medizinische Dienst der Krankenversicherung (MDK) hat im vergangenen Jahr mehr als eine Million Abrechnungen der Krankenhäuser weniger geprüft als im Jahr davor. Es seien 1,9 Millionen Krankenhausabrechnungen geprüft worden, ein Drittel weniger als die 3,04 Millionen Prüfungen im Jahr 2019, teilte der MDK heute in Berlin mit ...
Quelle: aerzteblatt.de -
Was beinhaltet das MDK-Reformgesetz?
Mit dem „Gesetz für bessere und unabhängigere Prüfungen“ (MDK-Reformgesetz), das zum 1. Januar 2020 in Kraft getreten ist, wird der Medizinische Dienst gestärkt und unabhängig von den Krankenkassen organisiert. Die Medizinischen Dienste auf Landesebene wurden zum 1. Juli einheitlich in Körperschaften des öffentlichen Rechts umgewandelt, für den MDS folgt dieser Schritt bis zum Ende des Jahres 2021. Ziel des Gesetzes ist es, die Unabhängigkeit des Medizinischen Dienstes zu stärken und die Transparenz über die Beratungs- und Begutachtungsaufgaben in der gesetzlichen Krankenversicherung zu erhöhen. Darüber hinaus wurde die Krankenhausabrechnungsprüfung reformiert und insbesondere die OPS-Strukturprüfung im Krankenhausbereich eingeführt.
Wie sieht die Neuorganisation aus? ...
Quelle: mds-ev.de -
Mit der vorliegenden Broschüre gibt der MD Ihnen einen Überblick über die vielfältige Begutachtungs- und Beratungstätigkeit des Medizinischen Dienstes.
Kern unserer Arbeit ist es, allen Versicherten die Leistungen der gesetzlichen Krankenversicherung und sozialen Pflegeversicherung nach objektiven medizinischen Kriterien zu gleichen Bedingungen zugutekommen zu lassen. Dabei gilt es, die Ressourcen der Solidargemeinschaft so einzusetzen, dass qualitätsgesicherte, medizinisch notwendige Leistungen gewährleistet und unnötige Leistungen vermieden werden ...Quelle: mds-ev.de -
RA Dr. Florian Wölkam
Dass die rasanten Entwicklungen im Bereich der Strahlentherapie von den Vergütungsregelungen kaum nachvollzogen werden, ist ein Streitpunkt in vielen Bereichen. Die teilweise irrwitzig anmutende Diskussion um die gebührenrechtliche Auslegung des medizinischen Begriffes des Zielvolumens in der Radioonkologie hat durch die aktuelle Entscheidung des Landessozialgerichts Berlin-Brandenburg vom 28.05.2021 (- L 9 KR 334/19 -) eine neue Facette erhalten, welche die Leistungserbringer ratlos zurücklässt ...
Quelle: medizinrecht.ra-glw.de - WÖLK
Keine Einzelfallprüfung im Rahmen nachträglicher sachlich-rechnerischer Berichtigungen
6. Juli 2021RA Dr. Florian Wölkam
Die Sozialgerichte beschäftigt leider immer noch die Frage, in welchen Umfang Einwendungen von Krankenkassen gegen Abrechnungen der Krankenhäuser zu prüfen sind, die aufgrund von BSG-Entscheidungen lange nach Beendigung des Abrechnungsvorgang der stationären Behandlungen und dem Ablauf der Prüffrist nach dem damaligen § 275 Abs. 1c SGB V erhoben worden sind. Die damit bezweckte Nachholung einer Einzelfallprüfung ist eigentlich kaum begründbar ...
Quelle: medizinrecht.ra-glw.de -
Verlängerung von COVID-19-Ausnahmen von Mindestanforderungen an das Pflegepersonal und von Prüfungen durch den Medizinischen Dienst ...
Quelle: g-ba.de -
Zum 1. Juli wird aus dem MDK Nordrhein der Medizinische Dienst Nordrhein. Damit verbunden ist die Einführung eines neuen Logos.
Aus dem MDK Nordrhein ist der Medizinische Dienst Nordrhein geworden. Hintergrund der Änderung ist das „Gesetz für bessere und unabhängigere Prüfungen“ (MDK-Reformgesetz), das zum 1. Januar 2020 in Kraft getreten ist. Ein Ziel der Gesetzesreform ist es, die Medizinischen Dienste zu stärken und unabhängig von den Krankenkassen zu organisieren. Die Transparenz der Beratungs- und Begutachtungsaufgaben soll erhöht werden. Alle bisherigen 15 Medizinischen Dienste der Krankenversicherung (MDK) werden nun als eigenständige Körperschaften des öffentlichen Rechts unter dem Namen „Medizinischer Dienst“ geführt. Mit der Organisationsänderung führt die Medizinischen Dienste auch ein neues Logo ein ...
Quelle: md-nordrhein.de -
Die Medizinischen Dienste haben ihr Informationspapier mit Fragen und Antworten zu den Anträgen von Krankenhäusern auf eine OPS-Strukturprüfung ergänzt ...
Quelle: mdk.de -
Fragen und Antworten zu den regelmäßigen Begutachtungen zur Einhaltung von Strukturmerkmalen von OPS-Kodes nach § 275d SGB V
Diese Fragen und Antworten beziehen sich ausschließlich auf Verfahrensfragen im Zusammenhang mit der Richtlinie des MDS nach § 283 Absatz 2 Satz 1 Nr. 3 SGB V. Inhaltliche Auslegungsfragen zu Strukturmerkmalen des Operationen- und Prozedurenschlüssels sind nicht Gegenstand dieser Fragen und Antworten ...
Quelle: mds-ev.de -
Rechtsanwälte PPP - Die Experten im Gesundheitswesen Dres. Pittrof, Penner, Reimer & Partner
Die neue Prüfverfahrensvereinbarung ist am 22.06.2021 durch die Schiedsstelle Spitzenverband Bund der Krankenkassen und der Deutsche Krankenhausgesellschaft festgesetzt worden. Den Beschluss der Schiedsstelle finden Sie hier ...
Quelle: ppp-rae.de -
Christiane Beume, Rechtsanwältin BDO
In der LEGAL NEWS GESUNDHEITSWIRTSCHAFT (Nr. 12/2020) hatten wir uns mit der Problematik der Zulässigkeit nachträglicher Rechnungskorrekturen im Rahmen der Regelungen der Prüfverfahrensvereinbarung (PrüfvV) befasst und auch auf mehrere beim BSG anhängige Revisionsverfahren hingewiesen.
Jetzt hat das BSG am 18.05.2021 in den genannten und einer Reihe weiterer Verfahren über wichtige Fragestellungen im Zusammenhang mit der PrüfvV entschieden. Die Entscheidungsgründe zu den jeweiligen Urteilen liegen aktuell zwar noch nicht vor. Doch gibt der zu jedem Verfahren veröffentlichte Terminbericht die wesentlichen Inhalte der Entscheidungen wieder. Es geht sowohl um die 4-Wochen-Frist zur Vorlage vom MD angeforderter Unterlagen (§ 7 Abs. 2 PrüfvV 2014), als auch um die Zulässigkeit nachträglicher Korrekturen des Datensatzes (§ 7 Abs. 5 PrüfvV 2014 und 2016) ...
Quelle: bdo.de -
RA Franziska Dunker, VOELKER & Partner Rechtsanwälte Wirtschaftsprüfer Steuerberater mbB
Grundsätzlich wurde die Antragsfrist daher vom MDS um sechs Wochen bis zum 15. August verlängert, dennoch bestehen folgende Unsicherheiten, wenn man sich auf die verlängerte Frist zum 15. August 2021 verlässt ...
Quelle: voelker-gruppe.com -
Der MDS hat die Fragen und Antworten zu den regelmäßigen Begutachtungen zur Einhaltung von Strukturmerkmalen von OPS-Kodes nach § 275d SGB V aktualisiert ...
Quelle: mds-ev.de -
Fragen und Antworten zu den regelmäßigen Begutachtungen zur Einhaltung von Strukturmerkmalen von OPS-Kodes nach § 275d SGB V
Diese Fragen und Antworten beziehen sich ausschließlich auf Verfahrensfragen im Zusammenhang mit der Richtlinie des MDS nach § 283 Absatz 2 Satz 1 Nr. 3 SGB V. Inhaltliche Auslegungsfragen zu Strukturmerkmalen des Operationen- und Prozedurenschlüssels sind nicht Gegenstand dieser Fragen und Antworten ...
Quelle: mds-ev.de -
Der MDS hat mit Zustimmung des Bundesministeriums für Gesundheit und in Abstimmung mit den Medizinischen Diensten die Antragsfrist für bis zum
30. Juni 2021 von Krankenhäusern zu stellende Anträge auf OPS-Strukturprüfungen um sechs Wochen auf den 15. August 2021 verlängert.Hintergrund für die Verlängerung ist die in diesem Jahr sehr kurze Frist für die erstmalige Antragstellung. Der MDS hat die Deutsche Krankenhausgesellschaft mit Schreiben vom 14. Juni 2021 über die einmalige Verlängerung der Antragsfrist informiert.
Quelle: mds-ev.de - MDK
SEG 4-Kodierempfehlungen: Die SEG 4 hat die Kodierempfehlungen um die Nr. 606 ergänzt
16. Juni 2021Unter den Schlagworten "Visite, Neurologische Komplexbehandlung, Telekonsil" wird unter Nr. 606 darüber befunden, ob die Teilnahme des Facharztes für Neurologie an den täglichen Visiten im Falle der neurologischen Komplexbehandlung des akuten Schlaganfalls telemedizinisch erfolgen kann ...
Quelle: mdk.de