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Michael Thieme

Was gibt es Neues in der Krankenhauslandschaft? Welche Personalien ändern sich? Gibt es aktuelle Gesetzesbeschlüsse? Welche ökonomischen Auswirkungen haben die jüngsten demografischen Entwicklungen auf den Gesundheitsmarkt? Diese und viele weitere Fragen werden Tag für Tag neu diskutiert und beantwortet. Das Portal „medinfoweb.de“ versteht sich als Onlinezeitschrift für Informatik, Ökonomie, Marketing und Qualitätsmanagement im Gesundheitswesen. Gebündelt, stets aktuell und immer handverlesen werden alle Neuigkeiten gesammelt und anwenderbezogen aufbereitet.

  • MDK

  • MD: Begutachtungsleitfaden Strukturprüfungen Krankenhaus

    13. Oktober 2022

    Prüfung von OPS-Strukturmerkmalen nach § 275d SGB V in Verbindung mit § 283 Absatz 2 Satz 1 Nr. 3 SGB V (StrOPS-RL)

    Im Zuge der aktualisierten StrOPS-Richtline 2022 hat der Medizinische Dienst den dazugehörigen Begutachtungsleitfaden angepasst 

    Folgende Änderungen sind erfolgt: 

    • neue Gliederung der Antragsarten wurde übernommen. Die
    • neue Antrags- und Prüfungsarten, insbesondere das zweizeitige Prüfverfahren mit einer Planungsprüfung und einer anschließenden Strukturprüfung, werden anhand ergänzender Hinweise sowie praktischer Beispiele erläutert.
    • Zur Veranschaulichung von Gemeinsamkeiten und Unterschieden der Prüfverfahren wurden neue Tabellen aufgenommen...

    Quelle: md-bund.de; MD
  • WÖLK

    Noch einmal zur Aufwandspauschale

    5. Oktober 2022

    RA Dr. Florian Wölkam 

    Aktuell sind noch zahlreiche gerichtliche Verfahren um die Zahlung der Aufwandspauschale nach § 275 Abs. 1c Satz 3 SGB V aF (nunmehr § 275c Abs. 1 Satz 2 SGB V) anhängig, wobei insbesondere strittig ist, ob entsprechende Ansprüche des Krankenhauses nicht bereits verjährt sind. Die Verjährung der Ansprüche auf Zahlung der Aufwandspauschale ist dabei von den Gerichten sehr unterschiedlich bewertet worden.

    In einer aktuellen und lesenswerten Entscheidung des SG Stralsund vom 26.08.2022 (- S 3 KR 191/21 -) hat das Gericht sich sehr intensiv mit der Frage der Verjährung und der Fälligkeit des gesetzlichen Anspruches nach § 275c Abs. 1 Satz 2 SGB V auseinandergesetzt...

    Quelle: medizinrecht.ra-glw.de
  • Umfrage: Auswirkungen des MDK-Reformgesetz auf die Krankenhausrechnungsprüfungen in deutschen Krankenhäusern

    4. Oktober 2022

    Sehr geehrte Leiter*innen des Medizincontrollings,
    Sehr geehrte Leiter*innen des Controllings,

    Frau Ecem Sahan (Studierende im Masterstudiengang "Management und Qualitätsentwicklung im Gesundheitswesen (MQG)" an der Alice-Salomon-Hochschule Berlin) möchte Sie nochmals an die Umfrage zum Thema "Auswirkungen des MDK-Reformgesetz auf die Krankenhausrechnungsprüfungen in deutschen Krankenhäusern" vom 19.09.2022 erinnern. Sollten Sie sich noch nicht beteiligt haben, so haben Sie hierzu noch bis Montag, den 17.10.22 Gelegenheit.

    Ich bitte Sie den Umfragelink an die Mitarbeiter*innen des Medizincontrollings bzw. Controllings Ihrer Einrichtung weiterzuleiten.

    Sie sind nicht die oder der zuständige Ansprechpartner*in oder können keine Auskunft zu dem oben beschriebenen Thema geben? Dann wäre ich Ihnen sehr verbunden, wenn Sie die Umfrage intern weiterleiten könnten. Vielen Dank!

    Zählen Sie zu den Personen, die bereits vollständig geantwortet haben, so möchte ich mich dafür herzlich bei Ihnen bedanken!

    Den Link zur Befragung (Dauer 7-10 Minuten) finden Sie hier: → Zum Fragebogen

    Über Ihre Teilnahme freue ich mich sehr!

    Ansprechpartnerin:
    Ecem Sahan
    Studierende im Masterstudiengang
    Management und Qualitätsentwicklung im Gesundheitswesen (MQG)
    Alice-Salomon-Hochschule Berlin

    Quelle: trendmicro.com
  • DRG-System: „Schlanke“ Prüfung auf Kosten der Krankenhäuser

    14. September 2022

    Vom 01.04.21 an bis Ende 2022 durften sich Krankenhäuser für den Versand von Prüfunterlagen 28 Wochen Zeit nehmen - eine mehr als ausreichende Frist. Für Behandlungen seit dem Aufnahmedatum 01.01.2022 wurde diese Frist wieder verkürzt: Es gelten wieder 8 Wochen...

    Quelle: Medcontroller
  • PrüfvV 2022 (Prüfverfahrensvereinbarung)

    13. September 2022

    Die Prüfverfahrensvereinbarung (PrüfvV), wurde im Juni 2021 durch die Bundesschiedsstelle festgesetzt und regelt die Prüfung von Krankenhausabrechnungen. Die Vereinbarung beinhaltet auch Regelungen über das mit der MDK-Reform eingeführte einzelfallbezogenen Erörterungsverfahren. Die Prüfverfahrensvereinbarung (PrüfvV) 2022 findet ihre Anwendung für alle Patient:innen, die ab dem 1. Januar 2022 aufgenommen werden.

    Nachfolgend geben wir einen aktualisierten Überblick zur Diskussion um die Inhalte der Prüfverfahrensvereinbarung (PrüfvV) 2022:

    Quelle: medinfoweb.de MIW
  • Prüfverfahrensvereinbarung: Große Herausforderungen für Krankenhäuser

    13. September 2022

    Zum 1. Januar 2022 ist die neue Prüfverfahrensvereinbarung (PrüfvV 2022) in Kraft getreten. Krankenhäuser müssen sie für alle Patientinnen und Patienten anwenden, die sie seit dem 1. Januar 2022 stationär aufnehmen.

    Einige der neuen Regelungen bringen für Krankenhäuser neue Herausforderungen mit sich:

    • das Rechnungskorrekturverbot und
    • das erstmals verbindlich eingeführte Erörterungsverfahren (EV).

    Mit der Einführung des Erörterungsverfahrens wird die Änderung des Krankenhausfinanzierungsgesetzes (Paragraph 17c Abs. 2, Abs. 2b) umgesetzt: Vor einer gerichtlichen Überprüfung einer Krankenhausabrechnung ist die Rechtmäßigkeit der Abrechnung einzelfallbezogen zwischen Krankenkasse und Klinik zu erörtern. Dieses Erörterungsverfahren ist eine Zulässigkeitsvoraussetzung für eine Klage. „Wurde das Erörterungsverfahren nicht durchgeführt, kann das Krankenhaus keine Klage einreichen oder Gerichte können eine eingereichte Klage als unzulässig abweisen“, erklärt Daniela Groove, Rechtsanwältin und Fachanwältin für Medizinrecht bei Ecovis in München. Sowohl das Prüfverfahren als auch das Erörterungsverfahren folgt laut Prüfverfahrensvereinbarung strengen Formalien und Ausschlussfristen. „Krankenhäuser können sich wappnen, um Fristen einzuhalten und die gestiegenen Anforderungen zu bewältigen“, sagt Groove...

    Quelle: ecovis.com
  • ZEQ

    Medizincontrolling 2.0 – Wer kann die 5%-Prüfquote schaffen und wie?

    12. September 2022

    Immer mehr Kliniken erreichen eine Prüfquote von maximal 5% der abgerechneten Fälle – für diese Kliniken sind somit keine Strafzahlungen bei negativen Gutachten des Medizinischen Dienstes fällig. Es zeigt sich jedoch auch, dass nicht alle Kliniken in gleichem Maße hiervon profitieren. Kliniken mit mehr als 800 Betten weisen häufiger eine Prüfquote von mehr als 5% auf...

    siehe auch

    Excel-Übersicht (2022-QT2) & QlikView-Tool (2022-QT2) - Ergebnisse der GKV Statistischen Auswertungen zur Abrechnungsprüfung in Krankenhäusern ... hier

    Quelle: zeq.de
  • InEK

    Entscheidung des Schlichtungsausschusses nach § 19 KHG zu „Klärung“ veröffentlicht

    2. September 2022

    Die im schriftlichen Verfahren vom 04.08.2022 getroffene Entscheidung des Schlichtungsausschusses nach § 19 KHG zu dem Verfahren S20220007 „Klärung“ stellt Ihnen das InEK mit der Begründung zur Verfügung...

    Quelle: g-drg.de
  • KU

    Wie die Dokumentationsflut Kliniken handlungsunfähig macht

    26. August 2022

    Nachfolgender Beitrag erläutert, warum das ganze System der Abrechnungskontrollen, die Einzelfall-, Struktur- und Qualitätsprüfungen dringend reformiert werden muss. Denn wertvolle Personalressourcen und nicht zuletzt Versichertengelder werden durch immer komplexere praxisferne Regelungen in einem Wettrüsten der Abrechnungsabteilungen von Kliniken und Krankenkassen verschwendet...

    Quelle: ku-gesundheitsmanagement.de
  • § 275c Abs. 3 SGB V: Strafzahlungen

    23. August 2022

    RA Matthias Wallhäuser

    Im Rahmen des MDK-Reformgesetzes hat der Gesetzgeber für das bislang in § 275 Abs. 1 Nr. 1 i. V. m. § 275 Abs. 1 c) SGB V geregelte Prüfverfahren einen neuen, separaten Paragraphen geschaffen. Unter den zahlreichen Neuregelungen des MDK-Reformgesetzes ist in § 275c Absatz 3 SGB V auch eine Sanktionsregelung in Form von Aufschlägen implementiert worden. Ab dem Jahr 2022 haben die Krankenhäuser nun auch nach § 275c Abs. 3 SGB V bei einem Anteil unbeanstandeter Abrechnungen unterhalb von 60 Prozent – neben der Rückzahlung der Differenz zwischen dem ursprünglichen und dem geminderten Abrechnungsbetrag – einen Aufschlag auf diese Differenz an die Krankenkassen zu zahlen. Dieser Aufschlag beträgt mindestens 300 Euro und höchstens 10 Prozent des auf Grund der Prüfung durch den Medizinischen Dienst (MD) geminderten Abrechnungsbetrages, wobei der Mindestbetrag von 300 Euro nicht unterschritten werden darf...

    Quelle: derkrankenhaus-justitiar.de
  • InEK

    InEK: Entscheidung des Schlichtungsausschusses nach § 19 KHG zur „Klärung Erregerkodierung bei Infektion/ Sekundärinfektion einer offenen Wunde (z.B. Hautulkus)“ veröffentlicht

    18. August 2022

    Die in der Sitzung des Schlichtungsausschusses nach § 19 KHG vom 20.07.2022 getroffene Entscheidung zu dem Verfahren S20220008 „Klärung Erregerkodierung bei Infektion/ Sekundärinfektion einer offenen Wunde (z.B. Hautulkus)“ stellt das InEK Ihnen mit der Begründung zur Verfügung...

    Quelle: g-drg.de
  • InEK

    InEK: Antrag zum anhängigen Verfahren des Schlichtungsausschusses nach § 19 KHG veröffentlicht

    15. August 2022

    Der Antrag zu dem anhängigen Verfahren S20220010 „Klärung: Notwendigkeit einer täglichen art. oder kap. Blutgasanalyse zur Berechnung von Beatmungsstunden“ ist auf der Internetseite des Schlichtungsausschusses nach § 19 KHG unter www.schlichtungsausschuss-19khg.de verfügbar...

    Quelle: g-drg.de
  • Bei tracheotomierten Patienten sind die Beatmungsstunden auch durch ein Heimbeatmungsgerät zu zählen

    27. Juli 2022

    S 5 KR 336/20 | Sozialgericht Nürnberg, Urteil vom 24.01.2022 

    Zu Unrecht verlangt die Krankenkasse, dass eine intensivmedizinische Beatmung der Versicherten, für die das Heimbeatmungsgerät von vorneherein nicht geeignet gewesen sei, vorliegen müsse...

    Quelle: gesetze-bayern.de
  • MOHR

    Abrechnung einer teilstationären Behandlung anstelle einer vollstationären Behandlung

    14. Juli 2022

    Das Krankenhaus kann die Vergütung beanspruchen, die bei fiktivem wirtschaftlichem Alternativverhalten angefallen wäre. Dies gilt auch, wenn das Krankenhaus anstelle einer zweckmäßigen, erforderlichen und ausreichenden teilstationären Behandlung eine ebenfalls zweckmäßige, aber nicht erforderliche vollstationäre Behandlung durchgeführt hatte.

    BSG, Urteil vom 26.04.2022, Aktenzeichen B 1 KR 5/21 R...

    Quelle: medizinrecht-ra-mohr.de
  • DGfM

    Schreiben der DGfM an die Deutsche Krankenhausgesellschaft und den GKV-Spitzenverband vom 24.06.2022

    28. Juni 2022

    elektronische-Vorgangsübermittlungs-Vereinbarung (eVV) vom 09.03.2022

    Sehr geehrte Damen und Herren,

    in Bezug auf die

    • 1.Änderungsvereinbarung zu der Vereinbarung gemäß § 17c Absatz 2 Satz 2 Nummer 2 KHG über bundeseinheitliche Regelungen zur elektronischen Übermittlung von Unterlagen der gesamten zwischen Krankenhäusern und Medizinischen Diensten im Rahmen der Krankenhausabrechnungsprüfung ablaufenden Vorgänge (elektronische-Vorgangsübermittlungs-Vereinbarung -eVV) vom 09.03.2022

    und im Namen der Deutschen Gesellschaft für Medizincontrolling e.V. möchten wir Sie hiermit auf eine controlling-spezifische Problematik aufmerksam machen. Diese betrifft eine Formulierung im ersten Satz des § 4 Abs. 5 der eVV, die in unserer Wahrnehmung weitreichende und schwer zu überblickende Folgen für Krankenhäuser und Medizinische Dienste in Deutschland haben könnte.

    Quelle: Pressemeldung – medizincontroller.de
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