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Nur noch ein Versuch -
erschwerte Rechnungskorrektur ab 2022! -
Schon jetzt potenzielle Abrechnungsdefizite identifizieren
- und die 100-prozentige Vergütung Ihrer Aufwände sicherstellen!
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86 Ergebnisse gefunden
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PEPP-Expertin*en für das Medizincontrolling
Städtisches Klinikum Karlsruhe gGmbHKarlsruhe18. Mai 2022 -
Medizincontroller:in (m/w/d) in München
FuturaMed GmbHMünchen11. Mai 2022 -
Die Prüfverfahrensvereinbarung (PrüfvV), wurde im Juni 2021 durch die Bundesschiedsstelle festgesetzt und regelt die Prüfung von Krankenhausabrechnungen. Die Vereinbarung beinhaltet auch Regelungen über das mit der MDK-Reform eingeführte einzelfallbezogenen Erörterungsverfahren. Die Prüfverfahrensvereinbarung (PrüfvV) 2022 findet ihre Anwendung für alle Patient:innen, die ab dem 1. Januar 2022 aufgenommen werden.
Nachfolgend geben wir einen aktuellen Überblick zur Diskussion um die Inhalte der Prüfverfahrensvereinbarung (PrüfvV) 2022:
Quelle: medinfoweb.de MIW -
Leitung MDK - Klagemanagement (m/w/d)
Vivantes Netzwerk für Gesundheit GmbHBerlin5. Mai 2022 -
Mitarbeiter (w/m/d) für den Schwerpunkt MD-Management
Universitätsklinikum UlmUlm29. April 2022 -
Rechnungsprüfungen im Krankenhaus - Version 2022: MD-Management für Einsteiger und Fortgeschrittene
Remco SaloméW. Kohlhammer GmbHRechnungsprüfungen im Krankenhaus - Version 2022: MD-Management für Einsteiger und Fortgeschrittene
Remco Salomé- W. Kohlhammer GmbH
- ISBN-13: 978-3170419483
- ISBN-10: 317041948X
- 1. Edition
- 132 Seiten
- Erscheinungsjahr 2022
48,00 €Die Einführung des G-DRG-Systems in der Bundesrepublik Deutschland hat die Entstehung einer völlig neuen Berufsgruppe begründet: die Medizincontroller. Die Aufgaben dieser Berufsgruppe sind vielschichtig, wobei zwei Zuständigkeiten eine besondere Bedeutung haben: die Fallkodierung/-abrechnung und die Bearbeitung von Rechnungsprüfungen durch die Krankenkassen. In die Version 2022 sind zahlreiche aktualisierte Informationen und praktische Hinweise für das MDK-Management im Krankenhaus eingeflossen: Änderungen im Prüfverhalten der Kassen durch das MDK-Reformgesetz, die im Juni 2021 veröffentlichte neue Prüfverfahrensvereinbarung (PrüfvV), die Strukturprüfungsrichtlinie des Medizinischen Dienstes sowie weitere Entwicklungen der Rechtsprechung.
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§ 7 Abs. 2 Satz 3, 4 PrüfvV 2014 enthält eine materielle Präklusionswirkung mit der Folge, dass nicht fristgerecht an den MDK (SMD) übermittelte konkret bezeichnete Unterlagen als Beweismittel präkludiert sind. Für die fristgerechte Übermittlung an den MDK (SMD) trägt das Krankenhaus die objektive Beweislast. BSG, Urteil vom 10.11.2021, B 1 KR 43/20 R ...
Quelle: medizinrecht-ra-mohr.de - DKG
Prüfverfahrensvereinbarung: Fortschreibung der Ergänzungsvereinbarung vom 20.12.2021
1. April 2022Aufgrund der steigenden COVID-19-lnzidenzen vereinbaren GKV-Spitzenverband und DKG folgende Fortschreibung der Ergänzungsvereinbarung vom 20.12.2021 zur PrüfvV vom 22.06.2021. Durch eine Verlängerung der Unterlagenübermittlungsfrist sollen die Krankenhäuser entlastet werden...
Quelle: dkgev.de - Anzeige
Softwaregestütztes Rightcoding zur Vorbeugung erschwerter Rechnungskorrekturen
7. März 2022Seit diesem Jahr stehen Krankenhäuser vor einer zusätzlichen Herausforderung: Abrechnungen stationärer Fälle müssen ab sofort mit der initialen Übermittlung sitzen. Rechtliche Grundlage hierfür ist die neue Prüfverfahrensvereinbarung – die sogenannte PrüfvV.
Die zum 01. Januar 2022 in Kraft getretene PrüfvV wird Kliniken unter anderem bei der Korrektur bereits gestellter Rechnungen einschränken. Denn Änderungen an bereits an die Kostenträger übermittelten Rechnungen dürfen nur noch im Einzelfall unter bestimmten Bedingungen vorgenommen werden und sind damit im alltäglichen Geschäft praktisch nicht mehr gestattet.
Um eine 100-prozentige Vergütung ihrer erbrachten Leistungen zu gewährleisten, Mindererlösen vorzubeugen und somit die Liquidität des Hauses zu gewährleisten, gilt es für die Krankenhäuser entsprechende Maßnahmen zu ergreifen. Denn der Druck, der nun zusätzlich auf den Kliniken lastet, ist hoch ...
Quelle: tiplu.de -
Nachlieferung fehlender Unterlagen auf Nachfrage des MD – Vergütungsausschluss nach PrüfvV?
31. Januar 2022Anna Katharina Jansen, LL.M. (MedR)
Diese Frage verneinte das LSG Niedersachsen-Bremen in seiner Entscheidung vom 17.12.2021 (Az. L 16/4 KR 18/20). Das Krankenhaus hatte hier also einen Anspruch auf die streitige Vergütung.Dem Klageverfahren zu Grunde lag die Klage des Krankenhauses für die Vergütung eines stationären Aufenthalts aus dem Jahr 2018. Nach Abrechnung des Aufenthalts leitete die beklagte Krankenkasse das Prüfverfahren ein. Prüfgegenstand war der OPS 8-981.1 ...
Quelle: kmh-medizinrecht.de
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