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Medizinischer Dienst (MD)

Michael Thieme

Keine Frage bleibt offen. In dieser Rubrik werden alle Nachrichten von und über die Rechnungsprüfung der Krankenhäuser in Zusammenarbeit mit den Krankenkassen und dem MDK gesammelt. Unsere jährliche deutschlandweite Befragung zu den Ergebnissen der Krankenhausrechnungsprüfung findet ebenso große Resonanz wir unser MDK-Risikotool. Hauptschwerpunkt ist und bleibt die Auswirkung der beständigen Ausweitung und Änderung im Bereich der ICD, OPS und G-DRG. Daneben sind aber noch weitere Themen wie: Gesetze und Richtlinien, SG-Urteile und CCL-Nebendiagnosen zu finden. 

  • MOHR

    Liposuktion: Der Potentialmaßstab von § 137c Abs. 3 SGB V geht als lex specialis dem allgemeinen Qualitätsgebot vor

    6. Oktober 2022

    Dabei gilt folgender Potentialmaßstab:

    1. muss es sich um eine schwerwiegende, die Lebensqualität auf Dauer nachhaltig beeinträchtigende Erkrankung handeln,
    2. darf keine andere Standardbehandlung verfügbar sein und
    3. muss die Leistung das Potential einer erforderlichen Behandlungsalternative bieten.

    BSG, Urteil vom 26.04.2022, B 1 KR 20/21 R

    Entscheidungsgründe

    Zunächst stellt das BSG fest, dass der Anspruch der Klägerin auf Versorgung mit einer Liposuktion nicht durch einen Beschluss des GBA von vornherein aus dem GKV Leistungskatalog ausgeschlossen ist. Allerdings...

    Quelle: medizinrecht-ra-mohr.de
  • WÖLK

    Noch einmal zur Aufwandspauschale

    5. Oktober 2022

    RA Dr. Florian Wölkam 

    Aktuell sind noch zahlreiche gerichtliche Verfahren um die Zahlung der Aufwandspauschale nach § 275 Abs. 1c Satz 3 SGB V aF (nunmehr § 275c Abs. 1 Satz 2 SGB V) anhängig, wobei insbesondere strittig ist, ob entsprechende Ansprüche des Krankenhauses nicht bereits verjährt sind. Die Verjährung der Ansprüche auf Zahlung der Aufwandspauschale ist dabei von den Gerichten sehr unterschiedlich bewertet worden.

    In einer aktuellen und lesenswerten Entscheidung des SG Stralsund vom 26.08.2022 (- S 3 KR 191/21 -) hat das Gericht sich sehr intensiv mit der Frage der Verjährung und der Fälligkeit des gesetzlichen Anspruches nach § 275c Abs. 1 Satz 2 SGB V auseinandergesetzt...

    Quelle: medizinrecht.ra-glw.de
  • BDO

    LSG Hamburg: ambulante Strahlentherapie darf als vom Krankenhaus veranlasste Leistung Dritter kodiert werden

    4. Oktober 2022

    Christiane Brockerhoff, Rechtsanwältin, BDO

    Mit Urteil vom 26.04.2022 (Az. B 1 KR 15/21 R) entschied das BSG, dass Krankenhäusern bei der Ausgliederung medizinischer Bereiche Grenzen gesetzt sind (s. dazu LEGAL NEWS GESUNDHEITSWIRTSCHAFT Nr. 5/2022 und BDO LEGAL INSIGHTS).

    Das Krankenhaus dürfe wesentliche der vom Versorgungsauftrag umfassten Leistungen (hier: Strahlentherapie) nicht regelmäßig und planvoll auf Dritte auslagern, so das Gericht. Wesentlich seien dabei alle Leistungen, die in der ausgewiesenen Fachabteilung regelmäßig notwendig seien - mit Ausnahme unterstützender und ergänzender Leistungen. Über einen – auf den ersten Blick – sehr ähnlich gelagerten Fall hatte jetzt das LSG Hamburg zu entscheiden (Urteil vom 23.06.2022, Az. L 1 KR 60/21), welches zu einem für die Krankenhausseite durchaus erfreulichen Ergebnis gelangte...

    Quelle: bdolegal.de
  • Umfrage: Auswirkungen des MDK-Reformgesetz auf die Krankenhausrechnungsprüfungen in deutschen Krankenhäusern

    4. Oktober 2022

    Sehr geehrte Leiter*innen des Medizincontrollings,
    Sehr geehrte Leiter*innen des Controllings,

    Frau Ecem Sahan (Studierende im Masterstudiengang "Management und Qualitätsentwicklung im Gesundheitswesen (MQG)" an der Alice-Salomon-Hochschule Berlin) möchte Sie nochmals an die Umfrage zum Thema "Auswirkungen des MDK-Reformgesetz auf die Krankenhausrechnungsprüfungen in deutschen Krankenhäusern" vom 19.09.2022 erinnern. Sollten Sie sich noch nicht beteiligt haben, so haben Sie hierzu noch bis Montag, den 17.10.22 Gelegenheit.

    Ich bitte Sie den Umfragelink an die Mitarbeiter*innen des Medizincontrollings bzw. Controllings Ihrer Einrichtung weiterzuleiten.

    Sie sind nicht die oder der zuständige Ansprechpartner*in oder können keine Auskunft zu dem oben beschriebenen Thema geben? Dann wäre ich Ihnen sehr verbunden, wenn Sie die Umfrage intern weiterleiten könnten. Vielen Dank!

    Zählen Sie zu den Personen, die bereits vollständig geantwortet haben, so möchte ich mich dafür herzlich bei Ihnen bedanken!

    Den Link zur Befragung (Dauer 7-10 Minuten) finden Sie hier: → Zum Fragebogen

    Über Ihre Teilnahme freue ich mich sehr!

    Ansprechpartnerin:
    Ecem Sahan
    Studierende im Masterstudiengang
    Management und Qualitätsentwicklung im Gesundheitswesen (MQG)
    Alice-Salomon-Hochschule Berlin

    Quelle: trendmicro.com
  • WÖLK

    Entscheidung: Kann Krankenhaus externe Strahlentherapie doch abrechnen?

    19. September 2022

    Die Entscheidung des BSG vom 26.04.2022 warf die Frage auf, in welchen Fällen ein Krankenhaus eine extern erbrachte Strahlentherapie, die während einer stationären Behandlung stattfand, noch als eigene Leistung abrechnen darf. Das LSG Hamburg bejahte im Juni einen solchen Vergütungsanspruch des Krankenhauses für eine externe Bestrahlungsbehandlung...

    Quelle: medizinrecht.ra-glw.de
  • Einstweiliger Rechtsschutz bei der Strukturprüfung

    16. September 2022

    Im Rahmen der Strukturprüfung besteht nach wie vor Unsicherheit, ob nach einer negativen Entscheidung des Medizinischen Dienstes (MD) über das Vorliegen von Strukturmerkmalen nach § 275d SGB V aufgrund der Widersprüche des Krankenhauses, die Leistungen weiter abgerechnet werden dürfen, bis eine rechtskräftige Entscheidung über die Strukturprüfung vorliegt. Eine entsprechende Auffassung hatte der Ausschuss für Gesundheit im Gesetzgebungsverfahren zum MDK-Reformgesetz vertreten...

    Quelle: Medizinrecht Saarland
  • MedCon

    Strukturprüfungen und wie man gegen das Ergebnis vorgehen kann

    15. September 2022

    Remco Salomé
     
    Der neu geschaffene § 275d SGB V verpflichtet Krankenhäuser, die Einhaltung von Strukturmerkmalen durch den Medizinischen Dienst (MD) begutachten zu lassen. Über die Möglichkeiten, gegen einen negativen Bescheid vorzugehen, besteht große Unsicherheit. Jessica Kappes und Christiane Becker (Bundesverband Geriatrie) publizierten im KU-Special „Medizincontrolling“ (September 2022) einen interessanten Artikel zum Thema...

    Quelle: medcontroller.de
  • DRG-System: „Schlanke“ Prüfung auf Kosten der Krankenhäuser

    14. September 2022

    Vom 01.04.21 an bis Ende 2022 durften sich Krankenhäuser für den Versand von Prüfunterlagen 28 Wochen Zeit nehmen - eine mehr als ausreichende Frist. Für Behandlungen seit dem Aufnahmedatum 01.01.2022 wurde diese Frist wieder verkürzt: Es gelten wieder 8 Wochen...

    Quelle: Medcontroller
  • PrüfvV 2022 (Prüfverfahrensvereinbarung)

    13. September 2022

    Die Prüfverfahrensvereinbarung (PrüfvV), wurde im Juni 2021 durch die Bundesschiedsstelle festgesetzt und regelt die Prüfung von Krankenhausabrechnungen. Die Vereinbarung beinhaltet auch Regelungen über das mit der MDK-Reform eingeführte einzelfallbezogenen Erörterungsverfahren. Die Prüfverfahrensvereinbarung (PrüfvV) 2022 findet ihre Anwendung für alle Patient:innen, die ab dem 1. Januar 2022 aufgenommen werden.

    Nachfolgend geben wir einen aktualisierten Überblick zur Diskussion um die Inhalte der Prüfverfahrensvereinbarung (PrüfvV) 2022:

    Quelle: medinfoweb.de MIW
  • Prüfverfahrensvereinbarung: Große Herausforderungen für Krankenhäuser

    13. September 2022

    Zum 1. Januar 2022 ist die neue Prüfverfahrensvereinbarung (PrüfvV 2022) in Kraft getreten. Krankenhäuser müssen sie für alle Patientinnen und Patienten anwenden, die sie seit dem 1. Januar 2022 stationär aufnehmen.

    Einige der neuen Regelungen bringen für Krankenhäuser neue Herausforderungen mit sich:

    • das Rechnungskorrekturverbot und
    • das erstmals verbindlich eingeführte Erörterungsverfahren (EV).

    Mit der Einführung des Erörterungsverfahrens wird die Änderung des Krankenhausfinanzierungsgesetzes (Paragraph 17c Abs. 2, Abs. 2b) umgesetzt: Vor einer gerichtlichen Überprüfung einer Krankenhausabrechnung ist die Rechtmäßigkeit der Abrechnung einzelfallbezogen zwischen Krankenkasse und Klinik zu erörtern. Dieses Erörterungsverfahren ist eine Zulässigkeitsvoraussetzung für eine Klage. „Wurde das Erörterungsverfahren nicht durchgeführt, kann das Krankenhaus keine Klage einreichen oder Gerichte können eine eingereichte Klage als unzulässig abweisen“, erklärt Daniela Groove, Rechtsanwältin und Fachanwältin für Medizinrecht bei Ecovis in München. Sowohl das Prüfverfahren als auch das Erörterungsverfahren folgt laut Prüfverfahrensvereinbarung strengen Formalien und Ausschlussfristen. „Krankenhäuser können sich wappnen, um Fristen einzuhalten und die gestiegenen Anforderungen zu bewältigen“, sagt Groove...

    Quelle: ecovis.com
  • ZEQ

    Medizincontrolling 2.0 – Wer kann die 5%-Prüfquote schaffen und wie?

    12. September 2022

    Immer mehr Kliniken erreichen eine Prüfquote von maximal 5% der abgerechneten Fälle – für diese Kliniken sind somit keine Strafzahlungen bei negativen Gutachten des Medizinischen Dienstes fällig. Es zeigt sich jedoch auch, dass nicht alle Kliniken in gleichem Maße hiervon profitieren. Kliniken mit mehr als 800 Betten weisen häufiger eine Prüfquote von mehr als 5% auf...

    siehe auch

    Excel-Übersicht (2022-QT2) & QlikView-Tool (2022-QT2) - Ergebnisse der GKV Statistischen Auswertungen zur Abrechnungsprüfung in Krankenhäusern ... hier

    Quelle: zeq.de
  • InEK

    Entscheidung des Schlichtungsausschusses nach § 19 KHG zu „Klärung“ veröffentlicht

    2. September 2022

    Die im schriftlichen Verfahren vom 04.08.2022 getroffene Entscheidung des Schlichtungsausschusses nach § 19 KHG zu dem Verfahren S20220007 „Klärung“ stellt Ihnen das InEK mit der Begründung zur Verfügung...

    Quelle: g-drg.de
  • DGfM

    DGfM: Es bedarf einer Reform

    2. September 2022

    Interview mit Prof. Dr. Erika Raab

    Das Medizincontrolling ist zu einer festen Größe im Krankenhausmanagement geworden und entwickelt sich stetig weiter. KU sprach mit Prof. Dr.
    Erika Raab, Vorstandsvorsitzende der Deutschen Gesellschaft für Medizincontrolling e.V., über aktuelle und zukünftige Herausforderungen...

    Quelle: medizincontroller.de
  • KU

    Wie die Dokumentationsflut Kliniken handlungsunfähig macht

    26. August 2022

    Nachfolgender Beitrag erläutert, warum das ganze System der Abrechnungskontrollen, die Einzelfall-, Struktur- und Qualitätsprüfungen dringend reformiert werden muss. Denn wertvolle Personalressourcen und nicht zuletzt Versichertengelder werden durch immer komplexere praxisferne Regelungen in einem Wettrüsten der Abrechnungsabteilungen von Kliniken und Krankenkassen verschwendet...

    Quelle: ku-gesundheitsmanagement.de
  • § 275c Abs. 3 SGB V: Strafzahlungen

    23. August 2022

    RA Matthias Wallhäuser

    Im Rahmen des MDK-Reformgesetzes hat der Gesetzgeber für das bislang in § 275 Abs. 1 Nr. 1 i. V. m. § 275 Abs. 1 c) SGB V geregelte Prüfverfahren einen neuen, separaten Paragraphen geschaffen. Unter den zahlreichen Neuregelungen des MDK-Reformgesetzes ist in § 275c Absatz 3 SGB V auch eine Sanktionsregelung in Form von Aufschlägen implementiert worden. Ab dem Jahr 2022 haben die Krankenhäuser nun auch nach § 275c Abs. 3 SGB V bei einem Anteil unbeanstandeter Abrechnungen unterhalb von 60 Prozent – neben der Rückzahlung der Differenz zwischen dem ursprünglichen und dem geminderten Abrechnungsbetrag – einen Aufschlag auf diese Differenz an die Krankenkassen zu zahlen. Dieser Aufschlag beträgt mindestens 300 Euro und höchstens 10 Prozent des auf Grund der Prüfung durch den Medizinischen Dienst (MD) geminderten Abrechnungsbetrages, wobei der Mindestbetrag von 300 Euro nicht unterschritten werden darf...

    Quelle: derkrankenhaus-justitiar.de
  • InEK

    InEK: Entscheidung des Schlichtungsausschusses nach § 19 KHG zur „Klärung Erregerkodierung bei Infektion/ Sekundärinfektion einer offenen Wunde (z.B. Hautulkus)“ veröffentlicht

    18. August 2022

    Die in der Sitzung des Schlichtungsausschusses nach § 19 KHG vom 20.07.2022 getroffene Entscheidung zu dem Verfahren S20220008 „Klärung Erregerkodierung bei Infektion/ Sekundärinfektion einer offenen Wunde (z.B. Hautulkus)“ stellt das InEK Ihnen mit der Begründung zur Verfügung...

    Quelle: g-drg.de
  • InEK

    InEK: Antrag zum anhängigen Verfahren des Schlichtungsausschusses nach § 19 KHG veröffentlicht

    15. August 2022

    Der Antrag zu dem anhängigen Verfahren S20220010 „Klärung: Notwendigkeit einer täglichen art. oder kap. Blutgasanalyse zur Berechnung von Beatmungsstunden“ ist auf der Internetseite des Schlichtungsausschusses nach § 19 KHG unter www.schlichtungsausschuss-19khg.de verfügbar...

    Quelle: g-drg.de
  • BMed

    Unter Druck: Das Medizincontrolling

    12. August 2022

    Interview mit Dirk Hohmann: Infolge von Personalengpässen darf eine notdürftige Dokumentation kein neues Einfallstor für Kürzungen des MD sein. Das fordert Dirk Hohmann von der Deutschen Gesellschaft für Medizincontrolling (DGfM)...

    Quelle: bibliomedmanager.de
  • GBA-Beschluss: Notfallstrukturen in Krankenhäusern rechtmäßig

    5. August 2022

    Mit Urteilen vom 22.06.2022 (Az. L 9 KR 170/19 KL, L 9 KR 179/19 KL, L 9 KR 184/19 KL und L 9 KR 186/19 KL) hat das LSG Berlin-Brandenburg mehrere Klagen von Krankenhausträgern abgewiesen, welche aufgrund des vom G-BA festgelegten gestuften Systems von Notfallstrukturen in Krankenhäusern von der Notfallversorgung ausgeschlossen sind und somit Abschläge hinzunehmen haben. Das LSG sah in dem Beschluss des G-BA zu einem gestuften System von Notfallstrukturen in Krankenhäusern gemäß § 136c Abs. 4 SGB V vom 19.04.2018 keinen Gesetzesverstoß...

    Quelle: kmh-medizinrecht.de
  • Kodierleitfaden Hals-Nasen-Ohren-Heilkunde Kopf und Hals- Chirugie ; HNO 2022

    Jürgen Jäckel, Martin C. / Franz, Dominik / Alberty
    Schüling
    4. August 2022 01:00 Uhr

    Kodierleitfaden Hals-Nasen-Ohren-Heilkunde Kopf und Hals- Chirugie ; HNO 2022

    Jürgen Jäckel, Martin C. / Franz, Dominik / Alberty
    • Schüling
    • ISBN-13: 978-3865233226
    • ISBN-10: 3865233228
    • 1. Januar
    • 138 Seiten
    • Erscheinungsjahr 2022
    12,95 €
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