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Ökonomie
ÜBER DIE VERANSTALTUNG
Bringen Sie Ihre Profi-Kenntnisse zum DRG-Fallpauschalenkatalog und den Abrechnungsbestimmungen auf den neuesten Stand! Sie erhalten Tipps zu Abrechnungsfragen, zu den Neuregelungen des MDK-Reformgesetzes, zur Umsetzung der Regelungen der Prüfverfahrensvereinbarung (PrüfvV) nach § 17c KHG, zur Abrechnung des Pflegebudgets und den Auswirkungen der Pflegeausgliederung sowie zur aktuellen BSG-Rechtsprechung zur Abrechnung und Abrechnungsprüfung.
TERMIN
19. Januar 2022 - Web-Seminar
IHR NUTZEN
Nach dem Seminar ist Ihr Profi-Wissen zur DRG-Abrechnung und zur aktuellen Rechtsprechung auf dem neuesten Stand. Damit können Sie Ihre Abrechnung noch erfolgreicher durchsetzen.
Quelle: Deutsches Krankenhausinstitut GmbHTERMINE: 11.12.2020 Berlin | 17.12.2020 Düsseldorf
ÜBER DIE VERANSTALTUNG
Sie verfügen bereits über erste Grundkenntnisse der Dokumentation, Kodierung und MD-Abrechnungsprüfung in der Psychiatrie, Kinder-/Jugendpsychiatrie und Psychosomatik? In diesem Seminar erhalten Sie kompakt und aktuell Ihr jährliches Update. Erfahren Sie außerdem, wie Sie im Rahmen von MD-Abrechnungsprüfungen Ihre Ansprüche wahren. Nach Inkrafttreten des MDK-Reformgesetzes Anfang 2020 wird Mitte 2020 eine neue Fassung der Prüfverfahrensvereinbarung (PrüfvV) erwartet.
Quelle: dki.deÜBER DIE VERANSTALTUNG
Bringen Sie Ihre Profi-Kenntnisse zum DRG-Fallpauschalenkatalog und den Abrechnungsbestimmungen auf den neuesten Stand! Sie erhalten Tipps zu Abrechnungsfragen, zu den Neuregelungen des MDK-Reformgesetzes, zur Umsetzung der Regelungen der Prüfverfahrensvereinbarung (PrüfvV) nach § 17c KHG, zur Abrechnung des Pflegebudgets und den Auswirkungen der Pflegeausgliederung sowie zur aktuellen BSG-Rechtsprechung zur Abrechnung und Abrechnungsprüfung.
Quelle: dki.deDGfMBerliner DRG Kongress Chirurgie 2017 - Unfallchirurgie und Orthopädie
20. Februar 2017 von 9:15 Uhr bis 15:30 Uhr
im Krankenhaus Waldfriede e.V., Argentinische Allee 40, 14163 Berlin (Zehlendorf)Quelle: DGfMPersonal
Medizincontroller:in (m/w/d) in München
FuturaMed GmbHMünchen9. Juni 2022Leitung MD-Management im Medizincontrolling (m/w/d)
Robert-Bosch-KrankenhausStuttgart8. Juni 2022MDK
Die Prüfverfahrensvereinbarung (PrüfvV), wurde im Juni 2021 durch die Bundesschiedsstelle festgesetzt und regelt die Prüfung von Krankenhausabrechnungen. Die Vereinbarung beinhaltet auch Regelungen über das mit der MDK-Reform eingeführte einzelfallbezogenen Erörterungsverfahren. Die Prüfverfahrensvereinbarung (PrüfvV) 2022 findet ihre Anwendung für alle Patient:innen, die ab dem 1. Januar 2022 aufgenommen werden.
Nachfolgend geben wir einen aktuellen Überblick zur Diskussion um die Inhalte der Prüfverfahrensvereinbarung (PrüfvV) 2022:
Quelle: medinfoweb.de MIW§ 7 Abs. 2 Satz 3, 4 PrüfvV 2014 enthält eine materielle Präklusionswirkung mit der Folge, dass nicht fristgerecht an den MDK (SMD) übermittelte konkret bezeichnete Unterlagen als Beweismittel präkludiert sind. Für die fristgerechte Übermittlung an den MDK (SMD) trägt das Krankenhaus die objektive Beweislast. BSG, Urteil vom 10.11.2021, B 1 KR 43/20 R ...
Quelle: medizinrecht-ra-mohr.deDKGPrüfverfahrensvereinbarung: Fortschreibung der Ergänzungsvereinbarung vom 20.12.2021
1. April 2022Aufgrund der steigenden COVID-19-lnzidenzen vereinbaren GKV-Spitzenverband und DKG folgende Fortschreibung der Ergänzungsvereinbarung vom 20.12.2021 zur PrüfvV vom 22.06.2021. Durch eine Verlängerung der Unterlagenübermittlungsfrist sollen die Krankenhäuser entlastet werden...
Quelle: dkgev.deAnzeigeSoftwaregestütztes Rightcoding zur Vorbeugung erschwerter Rechnungskorrekturen
7. März 2022Seit diesem Jahr stehen Krankenhäuser vor einer zusätzlichen Herausforderung: Abrechnungen stationärer Fälle müssen ab sofort mit der initialen Übermittlung sitzen. Rechtliche Grundlage hierfür ist die neue Prüfverfahrensvereinbarung – die sogenannte PrüfvV.
Die zum 01. Januar 2022 in Kraft getretene PrüfvV wird Kliniken unter anderem bei der Korrektur bereits gestellter Rechnungen einschränken. Denn Änderungen an bereits an die Kostenträger übermittelten Rechnungen dürfen nur noch im Einzelfall unter bestimmten Bedingungen vorgenommen werden und sind damit im alltäglichen Geschäft praktisch nicht mehr gestattet.
Um eine 100-prozentige Vergütung ihrer erbrachten Leistungen zu gewährleisten, Mindererlösen vorzubeugen und somit die Liquidität des Hauses zu gewährleisten, gilt es für die Krankenhäuser entsprechende Maßnahmen zu ergreifen. Denn der Druck, der nun zusätzlich auf den Kliniken lastet, ist hoch ...
Quelle: tiplu.deHilfe zur Suche
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