• Menü
  • Filter

Rubriken

  • 91
  • 3
  • 3
  • 10
  • 0
  • 7
  • 0
  • 0
  • 2

Sortierung

Zeitraum

Toolbox

Michael Thieme - FA für Anästhesiologie, Medizincontroller

Werkzeuge, die wir tagtäglich im Krankenhauscontrolling und Medizincontrolling benutzen, sind ein wichtiger Bestandteil erfolgreicher Arbeit. Daher stellen wir im Bereich “Toolbox” neueste Excel-Tools, Kataloge, ICD- und OPS-Listen und Software-Lösungen vor, die den Alltag erleichtern oder aktuell herausgekommen sind. Übersichtlich präsentieren sich dabei die sich beständig erneuerten Datensammlungen, ohne die Recherche in alten Datensätzen zu vernachlässigen. Hier finden Sie Tools und Helferlein wie den Vergleich von Fallpauschalenkatalogen, unser G-DRG-Erlös-Tool und G-DRG-Kosten-Tool, unser MDK-Risisko-Tool und ganz neu das Pflegelast-Excel-Tool.  

  • Excel-Übersicht (2023-QT3) & QlikView-Tool (2023-QT3) - Ergebnisse der GKV Statistischen Auswertungen zur Abrechnungsprüfung in Krankenhäusern 2. QT 2020 bis 3. QT 2023

    Version: 2023-QT3
    Michael Thieme
    14. Dezember 2023 03:39 Uhr

    Falls Sie es noch nicht geschafft haben, die GKV Auswertungen zur Abrechnungsprüfung in Krankenhäusern 2. Quartal 2020 bis 3. Quartal 2023 (Originaldaten: hier) in ein eine übersichtliche Form zu bringen, finden Sie nachfolgend:

    eine Excel-Tabelle mit zwei Arbeitsblättern:

    • realisierte Prüfquoten und MD-Ergebnisse aller Krankenhäuser
    • Anzahl Schlussrechnungen | Anzahl Prüffälle und "fiktive" Prüfquoten aller Krankenhäuser ... Download ... hier

    Alle QlikView begeisterten KollegINen erhalten für weiterführende und künftige Auswertungen das Gesamtpaket zum Download ... hier

    Wie immer, ohne Gewähr auf Vollständigkeit und Richtigkeit. Über ergänzende und korrigierende Hinweise freut sich

    Ihr Michael Thieme

    Relevanz0
  • CAVE! 2021 erstmalig doppelte Verjährungsjahrgänge – Excel-Tool zur überschlägigen Berechnung der Verjährungsfallzahl, Offene-Posten-Volumen und Aufwand

    Version: 2021.V01
    M. Thieme
    21. Oktober 2021 00:31 Uhr

    Für Forderungen von Krankenhäusern gegenüber den Krankenkassen (und umgekehrt) sind mit dem Inkrafttreten des MDK Reformgesetzes zum 01.01.2019 die Verjährungsfristen neu geregelt worden. Danach verjähren Forderungen der Krankenhäuser, die ab dem 01.01.2019 entstanden sind, innerhalb von zwei Jahren und nicht wie zuvor innerhalb von vier Jahren.

    Die parallel geltenden unterschiedlichen Fristen haben zur Folge, dass erstmalig im Jahr 2021 und im nachfolgenden Jahr 2022 „doppelte Verjährungsjahrgänge“ anstehen:

    • Jahr 2021: Verjährung von Forderungen der Jahre 2017 und 2019
    • Jahr 2022 Verjährung von Forderungen der Jahre 2018 und 2020.

    Das Management zur Sicherung dieser verjährungsbedrohten Forderungen auch nur eines Jahrgangs stellt neben sonstigen Aufgaben zum Jahresende bereits eine große Herausforderung dar.

    Umso mehr sollte das Medizincontrolling bereits jetzt die notwendigen Schritte und Vorbereitungen einleiten, die nun anstehenden zwei Verjährungsjahrgänge zielführend zu sichern.

    Das nachfolgende Excel-Tool soll das MedizinControlling und die Geschäftsleitungen der Krankenhäuser mit einer überschlägigen Berechnung zu möglichen offenen MD-Fallprüfungen, dem damit verbundenen Volumen der offen Posten sowie dem notwendigen personellen Aufwand in der Planung unterstützen.

  • Kodierhilfen - Kodierrichtlinien - Kodierleitfäden

    Michael Thieme
    14. Juni 2021 02:00 Uhr

    Nachfolgend möchten wir Kodierfachkräften und Medizincontrollern einen aktuellen Überblick über kostenfreie und kostenpflichtige Kodierhilfen , Kodierleitfäden und Kodierrichtlinien für

    • das Jahr 2023 ... hier
    • das Jahr 2022 ... hier
    • das Jahr 2021 ... hier
    • das Jahr 2020 ... hier
    • das Jahr 2019 ... hier
    • das Jahr 2018 ... hier

    geben.

    Relevanz0
  • Medizincontrolling (Stellenbeschreibung - Aufgaben - Gehalt - Weiterbildung - Stellenmarkt)

    Michael Thieme
    7. November 2019 05:01 Uhr

    Medizincontrolling im Krankenhaus versteht sich als Bindeglied zwischen den Leistungserbringern (Ärzte, Pflegende, Therapeuten) und dem Krankenhausmanagement. Mit einem weit umfassenden Tätigkeitsprofil schlägt das Medizincontrolling in Zusammenarbeit mit den Kodierfachkräften die Brücke zwischen Medizin und Ökonomie im Krankenhausbetrieb. Der überwiegende Teil der Medizincontroller hat eine ärztliche oder sonstig medizinische Grundausbildung, kennt sich aber auch betriebswirtschaftlich bestens aus. In aller Regel verfügen sie über eine entsprechende Weiterbildung (Medizincontrolling, Krankenhausmanagement, Gesundheitsökonomie, (Krankenhaus)Betriebswirtschaft, Medizininformatik …).

    Personell sind Medizincontroller zumeist direkt der Geschäftsführung unterstellt. In ihrer Funktion überwachen sie Strukturen, Prozesse und Ergebnisse innerhalb eines Krankenhauses und entwickeln diese weiter. Ziel ist neben der Sicherung von Erlösen mittels optimaler Kodierung, Dokumentation und qualifizierten MDK-Management, das medizinische Leistungsspektrum zu analysieren und dessen Wirtschaftlichkeit zu erhöhen. Aufgabe des Medizincontrollings ist es, die Krankenhausleitung dabei zu unterstützen, die Klinik zu einem modernen, wirtschaftlich arbeitenden Dienstleistungsunternehmen auszubauen. Die dafür notwendige Transparenz im Leistungsgeschehen erfordert ein umfassendes Berichtswesen an Fachabteilungen und Krankenhausleitung.  Die Erstellung und vor allem die Interpretation solcher Berichte sowie die Beantwortung spezieller Fragestellungen mittels eines validen BI-Datenpools ist eine der wichtigsten Aufgaben des Medizincontrollings. Dazu gehören selbstverständlich auch die zeitnahe Vorhaltung von Daten für realistische Kalkulationen im Rahmen des Wirtschaftsplanes, von Budgetplanungen und Entgeltverhandlungen, die der Medizincontroller unterstützend vorbereitet und begleitet. 

    Im nachfolgenden PDF finden Sie detailierte Informationen zum Stellenprofil und den Aufgaben im Bereich Medizincontrolling im Krankenhaus. Darüber hinaus weiterführende Links  den Themen Gehalt, Weiterbildung sowie zu unserem Stellenmarkt ...

  • Schlüssel | KAIN & INKA | Information PrüfvV Anlage 2 zur § 301-Vereinbarung

    Version: 12.10.2018
    Michael Thieme
    20. August 2019 07:04 Uhr

    Anlage 2 zur § 301-Vereinbarung | Datenstand:12.10.2018
    Schlüssel 30: Information PrüfvV | Quelle: hier

    Einleitung des Prüfverfahrens (§4 PrüfvV) – nur KAIN

    • PF000 | primäre Fehlbelegung (nur KAIN)
    • SF000 | sekundäre Fehlbelegung (nur KAIN)
    • KP000 | Kodierprüfung (nur KAIN)
    • FV000 | Fragen zur Voraussetzung bestimmter Maßnahmen (nur KAIN)
    • KL000 | Klartext bei Nennung anderer/weiterer Prüfgegenstände (nur KAIN)

    Vorverfahren (§5 PrüfvV)– nur KAIN

    • FDK01 | Aufforderung zum Falldialog (nur KAIN)
    • FDK02 | Annahme der Aufforderung zum Falldialog (nur KAIN)
    • FDK03 | Ablehnung eines Falldialoges (nur KAIN)
    • FDK11 | Aufforderung zur Verlängerung des Falldialogs (nur KAIN)
    • FDK12 | Annahme der Aufforderung zur Verlängerung des Falldialogs (nur KAIN)
    • FDK13 | Ablehnung der Verlängerung des Falldialoges (nur KAIN)
    • BEF00 | Beendigung des Prüfverfahrens aufgrund Einigung im Falldialog – ohne Datenkorrektur (§ 5 Abs. 6 PrüfvV - nur KAIN)
    • BEK00 | Beendigung des Prüfverfahrens aufgrund Datenkorrektur – MDK nicht notwendig (nur KAIN)

    Vorverfahren (§5 PrüfvV)– nur INKA

    • FDI01 | Aufforderung zum Falldialog (nur INKA)
    • FDI02 | Annahme der Aufforderung zum Falldialog (nur INKA)
    • FDI03 | Ablehnung eines Falldialoges (nur INKA)
    • FDI11 | Aufforderung zur Verlängerung des Falldialogs (nur INKA)
    • FDI12 | Annahme der Aufforderung zur Verlängerung des Falldialogs (nur INKA)
    • FDI13 | Ablehnung der Verlängerung des Falldialoges (nur INKA)

    Vorverfahren (§5 PrüfvV)– nur KAIN und INKA

    • FDK20 | Erklärung über die Beendigung des Falldialogs (nur KAIN)
    • FDI20 | Erklärung über die Beendigung des Falldialogs (nur INKA)

    Durchführung MDK-Prüfung (§7 Abs. 2 PrüfvV)– nur KAIN

    • MDK10 | Keine oder nicht vollständige Unterlagen an MDK mit Folge der Aufrechnung (KAIN)

    Entscheidung der Krankenkasse nach MDK-Gutachten (§8 PrüfvV) – nur KAIN

    • MDK01 | Leistungsrechtliche Entscheidung hat keine Beanstandung der Abrechnung als Ergebnis (nur KAIN)
    • MDK02 | Leistungsrechtliche Entscheidung hat Beanstandung der Abrechnung als Ergebnis (nur KAIN)
    • MDK03 | Leistungsrechtliche Entscheidung hat aufgrund Datensatzkorrektur (§7 Abs. 5 PrüfvV) im MDK-Verfahren keine Beanstandung der Abrechnung als Ergebnis (nur KAIN)

    Nachverfahren (§9 PrüfvV) – nur INKA

    • NVI01 | Vorschlag eines Nachverfahrens, begründete Stellungnahme (INKA)
  • Michael Thieme – Medinfoweb

    Beurteilung des finanziellen (Rest-)Risikos für MDK Prüfungen im Krankenhaus 2015 bis 2018

    Version: 2018
    Michael Thieme
    13. Mai 2019 05:58 Uhr

    Tool zur Beurteilung des finanziellen (Rest-)Risikos für MDK-Einzelfallprüfungen 2015-2018

    Mit Hilfe des Tools können Sie auf der Grundlage der abgeschlossenen und noch offenen MDK-Einzelfallprüfungen nach §275 SBG V Ihr Gesamtrisiko und den ggf. notwendigen Rückstellungsbetrag für den Jahresabschluss berechnen ...

  • Benchmarktool - Krankenhausrechnungsprüfung 2017

    Michael Thieme
    8. April 2019 06:53 Uhr

    Sie möchten gern Ihre Ergebnisse der Krankenhausrechnungsprüfung schnell und unkompliziert mit den Daten unserer letzten bundesweiten Herbstumfrage 2018 vergleichen oder einfach nur Ihre Fallzahlen auf die Ergebnisdaten anwenden. Dann hilft Ihnen sicher unser kleines Exceltool "Benchmarktool - Krankenhausrechnungsprüfung 2017" ...

    Benchmarktool - Krankenhausrechnungsprüfung 2017

    medinfoweb_benchmarktool_krankenhausrechnungspruefung_2017.zip
  •  
  • 1
  •  
Einträge 1 bis 7 von 7
Render-Time: 0.694514