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  • 27. Juni 2024 27.
    JUN
    2024

    Ampac-Consulting GmbH: Ambulantisierung von Krankenhausleistungen 2024 - Das Strategie-Webinar

    online

    Die Ambulantisierung kommt. Die Weiterentwicklung des AOP-Katalogs und das Krankenhauspflegeentlastungsgesetz tragen mehr denn je dazu bei. Ab Januar 2024 sind Abrechnungen nach § 115f SGB V (Hybrid-DRG) möglich. Die ersten 12 Bereiche sind hierfür bereits festgelegt, 55 weitere Hybrid-DRGs sind in Planung für 2024. Hinzu kommt die Weiterentwicklung des A(OP)-Katalogs nach § 115b SGB V auf Basis des IGES-Gutachtens um weitere operative und erstmalig auch medizinisch konservative Leistungen. Hier ergibt sich ein enormes ambulantes Potential, insbesondere im Bereich der Gastroenterologie, Kardiologie, Pneumologie, Urologie aber auch in der Gynäkologie und Geburtshilfe. Nach § 115f SGB V (neu) werden bestimmte Leistungen auf einer Hybridbasis von EBM und DRG finanziert. Die übrigen A(OP)-Leistungen werden auf einer verbesserten EBM-Basis vergütet. Die Ambulantisierung wird viele Kliniken vor wachsende Herausforderungen stellen. Denn: Es gilt der Grundsatz „ambulant vor stationär“. Daher wird eine gezielte Fallsteuerung in den ambulanten Behandlungsprozessen von Beginn an unverzichtbar...

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    Ursula Klinger-Schindler: Ambulantisierung von Krankenhausleistungen 2024 - Das Strategie-Webinar

    5. März 2024

    Die Ambulantisierung kommt. Die Weiterentwicklung des AOP-Katalogs und das Krankenhauspflegeentlastungsgesetz tragen mehr denn je dazu bei. Ab Januar 2024 sind Abrechnungen nach § 115f SGB V (Hybrid-DRG) möglich. Die ersten 12 Bereiche sind hierfür bereits festgelegt, 55 weitere Hybrid-DRGs sind in Planung für 2024. Hinzu kommt die Weiterentwicklung des A(OP)-Katalogs nach § 115b SGB V auf Basis des IGES-Gutachtens um weitere operative und erstmalig auch medizinisch konservative Leistungen. Hier ergibt sich ein enormes ambulantes Potential, insbesondere im Bereich der Gastroenterologie, Kardiologie, Pneumologie, Urologie aber auch in der Gynäkologie und Geburtshilfe. Nach § 115f SGB V (neu) werden bestimmte Leistungen auf einer Hybridbasis von EBM und DRG finanziert. Die übrigen A(OP)-Leistungen werden auf einer verbesserten EBM-Basis vergütet. Die Ambulantisierung wird viele Kliniken vor wachsende Herausforderungen stellen. Denn: Es gilt der Grundsatz „ambulant vor stationär“. Daher wird eine gezielte Fallsteuerung in den ambulanten Behandlungsprozessen von Beginn an unverzichtbar...

    Quelle: abrechnungsseminare.de
  • Aufschlagszahlung – nun herrscht Gewissheit

    20. Oktober 2023

    von Julia Zink, LL.M. MHMM und André Bohmeier MHMM

    Das Bundessozialgericht hat am 19.10.2023 in drei Sprungrevisionsverfahren (B 1 KR 8/23 R, B 1 KR 9/23 R, B 1 KR 11/23 R) über die Rechtmäßigkeit der Festsetzung einer Aufschlagszahlung gem. § 275c Abs. 3 SGB V (umgangssprachlich „Strafzahlung“) für eine durch den Medizinischen Dienst (MD) beanstandete Krankenhausrechnung entschieden. Kernstreitpunkt in allen Verfahren war die Frage der zeitlichen Anwendbarkeit des § 275c Abs. 3 SGB V auf Behandlungsfälle, die vor dem 01.01.2022 aufgenommen worden waren. Diesbezüglich hatte das SG Düsseldorf als erste Instanz zwei Parallelverfahren auf den Zeitpunkt der Einleitung des Prüfverfahrens abgestellt (BSG: B 1 KR 8/23 R, B 1 KR 9/23 R). Wohingegen das SG Kassel den Abschluss des Prüfverfahrens als ausschlaggebend betrachtet (B 1 KR 11/23 R). Das BSG hat – zumindest in der Kernstreitfrage – die Auffassung des SG Düsseldorf bestätigt und die Einleitung des MD-Prüfverfahrens als zeitlichen Anknüpfungspunkt für die zulässige Festsetzung der Aufschlagszahlung erkannt. Damit sind Aufschlagszahlungen für Behandlungsfälle rechtswidrig, für die das Prüfverfahren vor dem 01.01.2022 eingeleitet worden ist. Sofern der MD erst nach diesem Zeitpunkt beauftragt worden ist, bleibt die Festsetzung für diese Aspekt rechtmäßig, selbst wenn der Versicherte vor dem 01.01.2022 aufgenommen worden ist. Konkret gilt dies für Behandlungsfälle, die in dem zulässigen Zeitfenster zur Einleitung des Prüfverfahrens von 4 Monaten vor dem 01.01.2022 abgerechnet worden sind.

    Quelle: PPP Rechtsanwälte
  • Medizinischer Dienst Baden-Württemberg prüft Klinken: Krankenhäuser in Baden-Württemberg erfüllen die Strukturvoraussetzungen

    27. Juli 2023

    Über 2600 Strukturprüfungen in 180 Kliniken – Komplexe Leistungen im Fokus

    Für viele Menschen ist es eine beruhigende Nachricht: Die Krankenhäuser in Baden-Württemberg erfüllen weit überwiegend die geforderten Strukturmerkmale, um komplexe Leistungen abzurechnen. Das gilt insbesondere auch für Leistungen zur Versorgung von Menschen mit schweren und schwersten Erkrankungen. Dieses Fazit zieht der Medizinische Dienst Baden-Württemberg aus der Auswertung von über 2600 OPS-Strukturprüfungen seit dem Jahr 2021. Die Kontrollen haben Strukturmerkmale für mehr als 50 komplexe medizinische Leistungen im Fokus. Sie werden vom Medizinischen Dienst im gesetzlichen Auftrag und auf Antrag der Krankenhäuser durchgeführt. Bei über 93 Prozent der Prüfungen konnten die Voraussetzungen über die Einhaltung von Strukturmerkmalen bestätigt werden.

    Quelle: Pressemeldung – Medizinischer Dienst Baden-Württemberg
  • Krankenhausrecht des Bundes 2023 - Neuerungen ab 1.1.2023

    AOK-Verlag GmbH
    AOK-Verlag GmbH
    29. März 2023 03:50 Uhr

    Krankenhausrecht des Bundes 2023 - Neuerungen ab 1.1.2023

    AOK-Verlag GmbH
    • AOK-Verlag GmbH
    • ISBN-13: 978-3553418393
    • ISBN-10: 3553418397
    • 02.2023 Ed
    • 900 Seiten
    • Erscheinungsjahr 2023
    89,90 €

    Mit der Broschüre „Krankenhausrecht des Bundes 2023“ erhalten Sie aktualisierte Gesetzes- und Vereinbarungstexte, welche für das gesamte Krankenhausrecht (Planung, Finanzierung und Abrechnung) relevant sind. Mit dem Gesetz zur Pflegepersonalbemessung im Krankenhaus sowie zur Anpassung weiterer Regelungen im Krankenhauswesen und in der Digitalisierung (Krankenhauspflegeentlastungsgesetz – KHPflEG) soll unter anderem die im Koalitionsvertrag vereinbarte, verbindliche Pflegepersonalbemessung im Krankenhaus eingeführt werden. Zudem ist im Zusammenhang mit der Umsetzung der durch das MDK-Reformgesetz auf den Weg gebrachten Neuregelungen zur Prüfung von Krankenhausabrechnungen Klarstellungsbedarf aufgetreten sowie der Bedarf, die Effizienz der Durchführung einzelner Regelungen zu verbessern. Nach ausführlicher Beratung der Fach- und Entscheidungsgremien der Vertragsparteien auf Bundesebene konnten auch die DRG- und PEPP-Fallpauschalen-Entgeltkataloge für 2023 und die dazugehörigen Abrechnungsbestimmungen konsentiert werden.

  • GKV

    AOP-Katalog 2023

    19. Januar 2023

    GKV-Spitzenverband, DKG und die KBV haben sich in Umsetzung des Auftrags aus dem MDK-Reformgesetz nach § 115b Absatz 1 SGB V auf eine Neufassung des AOP-Vertrags sowie eine Weiterentwicklung des AOP-Katalogs verständigt. Mit Wirkung zum 01.01.2023 wird der AOP-Katalog um 208 OPS-Kodes erweitert.

    • Katalog ambulant durchführbarer Operationen und sonstiger stationsersetzender Eingriffe gemäß § 115 b SGB V im Krankenhaus: Anlage 1 zum Vertrag nach § 115 b Absatz 1 SGB V, Stand: 01.01.2023 Deckblatt (PDF: Download).
    • Katalog ambulant durchführbarer Operationen und sonstiger stationsersetzender Eingriffe gemäß § 115 b SGB V im Krankenhaus: Präambel (PDF: Download).
    • Abschnitt 1: Leistungen gemäß § 115 b SGB V aus Anhang 2 zu Kapitel 31 des EBM (Excel: Download).
    • Abschnitt 2: Leistungen gemäß § 115 b SGB V außerhalb Anhang 2 zu Kapitel 31 des EBM (Excel: Download).
    • Abschnitt 3: Leistungen gemäß § 115b SGB V des EBM ohne OPS-Zuordnung (Excel: Download).
    • Allgemeine Tatbestände, bei deren Vorliegen die stationäre Durchführung von Leistungen gemäß Anlage 1 erforderlich sein kann (Kontextfaktoren) (Excel: Download).

    Einige Eingriffe werden gefördert

    Der Bewertungsausschuss Ärzte hat unterdessen die Vergütung der einschlägigen EBM-Positionen angepasst. Vergütungsaufschläge gibt es für Operationen, die außerhalb Deutschlands bereits regelmäßig ambulant durchgeführt werden, wie etwa Hernien-OPs („Leistenbruch“), Arthroskopien oder die Entfernung von Hämorrhoiden. Diese Eingriffe werden im Umfang von insgesamt 60 Millionen Euro gefördert ... hier

    >> Zum AOP-Katalog 2024: hier

    Quelle: gkv-spitzenverband.de
  • Medizinischer Dienst: Vorschläge für die Krankenhausreform gehen in richtige Richtung

    5. Januar 2023

    „Der Medizinische Dienst begrüßt die Empfehlungen der Regierungskommission, wonach die Krankenhausversorgung und das Finanzierungssystem grundlegend neugestaltet werden sollen. Es ist im Sinne der Patientinnen und Patienten, wenn komplexe Leistungen auf dafür besonders qualifizierte Klinken konzentriert werden und gleichzeitig die Grundversorgung sichergestellt ist“, sagt Dr. Stefan Gronemeyer, Vorstandsvorsitzender des Medizinischen Dienstes Bund. „Die Medizinischen Dienste stehen bereit, die für sie vorgesehenen Aufgaben bei der Umsetzung der Reform zu übernehmen. Ziel sollte dabei eine digital gestützte und bürokratiearme Ausgestaltung sein.“

    Quelle: md-bund.de; MD
  • ZI

    ZI: Vergütungsexperten fordern pragmatischen Einstieg sowie Neubewertung der Leistungen

    2. Dezember 2022

    Neuer Paragraf 115f SGB V Durchbruch zur mehr Ambulantisierung stationärer Leistungen?

    Zi diskutiert mit Gesundheitsökonomen über spezielle sektorengleiche Vergütung 

    Das Zentralinstitut für die kassenärztliche Versorgung (Zi) hat gestern Abend im Rahmen seines Livestreaming-Formats „Zi insights“ mit Gesundheitsökonomen diskutiert, wie eine sektorengleiche Vergütung gestaltet werden könnte und welche Auswirkungen die Einführung einer neuen einheitlichen Vergütungssystematik vermutlich haben wird.

    Quelle: zi.de
  • Umfrage: Auswirkungen des MDK-Reformgesetz auf die Krankenhausrechnungsprüfungen in deutschen Krankenhäusern

    4. Oktober 2022

    Sehr geehrte Leiter*innen des Medizincontrollings,
    Sehr geehrte Leiter*innen des Controllings,

    Frau Ecem Sahan (Studierende im Masterstudiengang "Management und Qualitätsentwicklung im Gesundheitswesen (MQG)" an der Alice-Salomon-Hochschule Berlin) möchte Sie nochmals an die Umfrage zum Thema "Auswirkungen des MDK-Reformgesetz auf die Krankenhausrechnungsprüfungen in deutschen Krankenhäusern" vom 19.09.2022 erinnern. Sollten Sie sich noch nicht beteiligt haben, so haben Sie hierzu noch bis Montag, den 17.10.22 Gelegenheit.

    Ich bitte Sie den Umfragelink an die Mitarbeiter*innen des Medizincontrollings bzw. Controllings Ihrer Einrichtung weiterzuleiten.

    Sie sind nicht die oder der zuständige Ansprechpartner*in oder können keine Auskunft zu dem oben beschriebenen Thema geben? Dann wäre ich Ihnen sehr verbunden, wenn Sie die Umfrage intern weiterleiten könnten. Vielen Dank!

    Zählen Sie zu den Personen, die bereits vollständig geantwortet haben, so möchte ich mich dafür herzlich bei Ihnen bedanken!

    Den Link zur Befragung (Dauer 7-10 Minuten) finden Sie hier: → Zum Fragebogen

    Über Ihre Teilnahme freue ich mich sehr!

    Ansprechpartnerin:
    Ecem Sahan
    Studierende im Masterstudiengang
    Management und Qualitätsentwicklung im Gesundheitswesen (MQG)
    Alice-Salomon-Hochschule Berlin

    Quelle: trendmicro.com
  • Einstweiliger Rechtsschutz bei der Strukturprüfung

    16. September 2022

    Im Rahmen der Strukturprüfung besteht nach wie vor Unsicherheit, ob nach einer negativen Entscheidung des Medizinischen Dienstes (MD) über das Vorliegen von Strukturmerkmalen nach § 275d SGB V aufgrund der Widersprüche des Krankenhauses, die Leistungen weiter abgerechnet werden dürfen, bis eine rechtskräftige Entscheidung über die Strukturprüfung vorliegt. Eine entsprechende Auffassung hatte der Ausschuss für Gesundheit im Gesetzgebungsverfahren zum MDK-Reformgesetz vertreten...

    Quelle: Medizinrecht Saarland
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